Ich bin gerade am ausrasten....
ich habe denen ja gestern geschrieben das die damit das noch einmal prüfen sollen.... jetzt kommen die das die Garantie das nicht übernimmt... dessen bin ich mir aber bewusst, ich habe auch nie von Garantie gesprochen sondern nur von Gewährleistung...
Hier noch mal die Mail von Heute.
"vielen Dank für Ihre eMail.
Wir bedauern sehr, dass der Hersteller den von Ihnen genannten Schaden nicht im
Rahmen der Garantie abwickeln kann, jedoch sind mechanische Beschädigungen von der Garantie ausgeschlossen.
Auch wenn am Gehäuse des Notebooks keine Beschädigung erkennbar ist, kann das Display durch Druck auf den Gehäusedeckel /Displaydeckel oder durch Verwindung des Displaydeckels beim Öffnen beschädigt werden. Dies kann zum Beispiel durch ein zügiges bzw ruckartiges Öffnen hervorgerufen werden.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir als Händler auf die gegebene Situation keinen weiteren Einfluss haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, diese immer an [email protected] zu senden. Bei Antworten schliessen Sie bitte die gesamte Korrespondenz mit ein, und geben bitte immer Ihre Kunden- oder Auftragsnummer an.
Mit freundlichen Grüßen
"
3 maliges Nachbessern danach entweder Umtausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag das nennt man dann Wandlung des Kaufvertrages. Entweder tauscht er es dir um oder aber du bestehst beim dritten mal auf dein Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten und er muss dir den Kaufbetrag erstatten.
es gab doch keine unsachgemäße Handhabung...
darum ist es möglich das zuvor schon Schwachstellen existierten was wiederum ein Produktionsfehler ist...
oder willst du mir jetzt sagen das wenn du dein neues Auto auf machst und dann die Tür abfällt Du schuld bist?
ok der vergleich ist jetzt etwas krass aber so muss man sich das ja mal vorstellen...
ich habe nichts an Gewalt oder übermäßiger Kraft angewandt... also hätte ich jetzt das ding nicht benutzen dürfen damit ich nichts kaputt mache oder wie?
also.....
habe jetzt wieder eine Antwort bekommen das die das alles noch mal geprüft haben und kein Produktfehler vorlag....
Frage: Es besteht ja die Beweiumkehrlast, ein einfaches wir haben das geprüft und das ist so ist für mich kein Beweis, kann ich da noch irgendwie was nachstochern oder soll ich am besten gleich mit nem Anwalt kommen??
habe nämlich keine Lust auf diese Rechtliche scheiße das dauert dann noch länger -.-
@HCK das ist absolut falsch was du da geschrieben hast. Es besteht beim Neukauf die Beweiumkehrlast, ergo muss der Händler beweisen das die Ware OK war und zwar die ersten 6 Monate, so ist eben die Rechtssprechenung.
Du bist ja ein wirklicher Experte ... AUWEIA ...
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Zitat:
Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden.
Ende .
Das Display war ja beim Verkauf noch OK und ist erst bei Benutzung zerbrochen.
Wenns (unter Zeugen) beim ersten öffnen passiert wäre .. hätte man es auf das Produkt schieben können ...
Wird nicht ganz einfach sein ... auch für einen Anwalt ...
also... für die Leute die es vielleicht wissen wollen...
das Ganze specktakel läuft nun über einen Anwalt, der meint das die Chancen relativ gut sind, ein Sachverständiger kann nämlich normalerweise nachweisen das es keine äußerlichen Einwirkungen gab(unsachgemäß).
Das dumme daran ist nur, dass wenn die Firma nicht von alleine nachgibt, kann das es bis zu einem Jahr dauern bis das durch ist.
Also werde ich mir wohl dann erst einmal einen neuen Laptop zulegen müssen -.- ob cyberport da auch noch Ersatz zahlen muss oder so, weiß ich nicht aber erstmal muss das durch gehen.
Also ..... warten, lange warten
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