Hat dir diese Antwort geholfen?
Schneller gehts wenn ich dort hingehe. Habe Sie ja hier in Aachen direkt in nem Computerladen gekauft. Danke rockinhouse
Also der Verkäufer kann per Garantie sie zum prüfen einschicken. Will das aber mit der Gewährleistung machen da die Ware einen Sachmängel aufweißt.Und da steht auch bei Wikipedia das der Käufer entscheiden kann was passiert. Also für mich kommt nur eine Neulieferung in Frage und keine Nachbesserung (Reperatur). Danke DD
Das steht noch bei Wikipedia:
::: Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt.:::
Und da er die Sache ohne Umstände austauschen kann muss er das machen. Ansonsten kann er sich schadensersatz pflichtig machen.
Aber mir kommt dir Frage ob der die sofort austauschen muss oder ob er das Recht erst die Ware zur Überprüfung einzusenden und es danach nach der Überprüfung auszutauschen?