also hier dreht es sich zwar nur um neuwagen , aber
http://www.neuwagen-spion.de/gewaehrleistung.html
keine Ahnung ob das korrekte bzw seriöse aussagen sind und ob das bei allen nutzgegenständen gleich ist
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htmReklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
mich deucht das gefühl, dass gewährleistung sich nur auf "korrekt gelieferte ware" bezieht, alles was nach lieferung passiert ist garantie. nun daher ists auch schwer von gewährleistung gebrauch zu machen, wenn man nach 6 monaten beweisen muss, dass das gerät zu anfang kaputt war (selbst wenns erst später kaputt war). zum einen ist das betrug, daher schon so gut wie unmöglich, zum anderen wirds net klappen wenn ein anderer käufername draufsteht.
und da das dann unter garantie fällt, hat man die berühmte A-Karte, da so gut wie kein Händler Garantie an dritte überträgt, da es rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
was das angeht ist der fall klar, allerdings steht immer noch nicht fest, ob Gewährleistung nun übertragbar ist
edit : ein rechtsanwalt sagt folgendes
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=80378&dürfte somit klar sein