Da stellte ich mir gestern eine Frage, als wir so über Computer gelabert hatten...
Angenommen ein Kunde kauft einen Computer. Nun speichert dieser dort wichtige Dokumente ab. Nach 2 Monaten geht die Festplatte kaputt.
Der Kunde verlangt eine neue Platte (Garantie) und verlangt Schadensersatz für den durch die verloren gegangenen Daten.
Durch den Verlust entstand ein Schaden von 2000€.
Vom Gefühl her würde ich sagen das der Kunde zwar eine neue Platte bekommt, aber für die Datensicherung selbst verantwortlich ist; in dem oben beschriebenen Fall selber schuld ist.
Meine Frage: Gibt es ein Gesetzt der genau diesen Sachverhalt klärt?
Ggf. kann mir das jemand genau erklären?
Gibt es da eine eindeutige Reglung?
Bin mal gespannt, Danke!
321buerger (2.698) 87x Beste Antwort 160x "Danke"
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