Da stellte ich mir gestern eine Frage, als wir so über Computer gelabert hatten...
Angenommen ein Kunde kauft einen Computer. Nun speichert dieser dort wichtige Dokumente ab. Nach 2 Monaten geht die Festplatte kaputt.
Der Kunde verlangt eine neue Platte (Garantie) und verlangt Schadensersatz für den durch die verloren gegangenen Daten.
Durch den Verlust entstand ein Schaden von 2000€.
Vom Gefühl her würde ich sagen das der Kunde zwar eine neue Platte bekommt, aber für die Datensicherung selbst verantwortlich ist; in dem oben beschriebenen Fall selber schuld ist.
Meine Frage: Gibt es ein Gesetzt der genau diesen Sachverhalt klärt?
Ggf. kann mir das jemand genau erklären?
Gibt es da eine eindeutige Reglung?
Bin mal gespannt, Danke!
321buerger (2.698) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 90x Beste Antwort 167x "Danke"
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