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Eine Rechtsfrage..

Hallo :)
Wenn man einen Zeitungs-Abo (dat man wöchentlich bezahlt) hat und es üblicherweise so ist, dass der Zeitungsjunge am Ende des Monats vorbeikommt und das Geld für die wöchentliche Zeitung haben möchte, dieser aber seit 4 - 5 Monaten nicht mehr kommt (man aber trotzdem immer die Zeitung bekommt)....Ist man dann verpflichtet sich an den Verlag zu wenden um die Angelegheit zu schildern ?


Antworten zu Eine Rechtsfrage..:

Denkei ich nicht, aber du musst natürlich damit rechnen, dass demnächst eine Rechnung kommt in der Höhe. Aber selbst melden? Würde ich nicht. Aber das Geld zurücklegen.   

Also es ist so, dass nicht ich derjenige bin der eine Zeitung regelmäßig bekommt, sondern derjenige bin, der die Zeitungen verteilt. Ich habe einen kleinen Nebenjob wo ich für "Bild- und Welt am Sonntag" immer am Sonntag an Kunden eine entsprechende Zeitung verteile. Es gibt 2 Zahlungs-Varianten:
 -> Auf Rechnung (an das Verlag)
 -> Bar          (an den Zeitungsjungen)
Das wird dann am Ende des Monats immer entsprechend verrechnet und man bekommt entweder vom Verlag noch was überwiesen, oder man muss an den Verlag etwas zurückzahlen.
Naja jedenfalls habe ich da einen Kunden (monatlicher Barzahler) den ich bisher immer als Rechnungszahler abgestempelt habe. Jedoch habe ich heute durch Zufall gesehen (auf meinen Kundenkarten), dass dieser Kunde kein Rechnungszahler, sondern ein Bar-Zahler ist.  ::) Habe wohl am anfang wo ich mit diesem Job angefangen habe mir die Barzahler raus gepickt und dabei wohl leider  einen übersehen  :-[ Grob geschätzt würde ich von diesem Kunden noch 50 - 60 € bekommen...weiß jetzt allerdings nciht ob ich diese noch einforden kann/darf...Kann ja sein, dass sowas verjährt oder so ...

« Letzte Änderung: 05.02.13, 16:40:19 von Latenzes »
In dem Fall würde ich das natürlich dann dem Verlag melden. Sollen die entscheiden. Ich denke, er wird nachbezahlen müssen, alles.   

Das sehe ich auch so. Schließlich hat er seine Zeitung immer regelmäßig bekommen und dann soll er auch zahlen.

Ich denke auch, dass so etwas nach 4-5 Monaten noch nicht verJÄHRT ist und daher der Kunde noch voll zahlungspflichtig ist.
Fair wäre aber z.B. wenn man ihm eine Ratenzahlung anbietet - d.h. er zahlt nicht die 60 EUR auf einmal,sondern 3 Monate 20 EUR (o.ä.).

VG
Martin

Danke für die ganzen Antworten :)
Ja werde morgen da mal beim Verlag anrufen und nachfragen
Könnte mir nur gut vorstellen, dass die einfach sagen..."Pech gehabt" ...weil ich ja eigentlich schuld daran bin, dass ich noch kein Geld von denen bekommen habe und da die ja auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Naja, mal schauen ...

also wenn mir das als Kunde passieren würden und habe momentan ein ähnliches Problem vielleicht, weil der Strom nicht vom Konto abgebucht wurde ich ihn aber bekomme. ;D
Also hebe ich das Geld auf, weil ich an einen Fehler dabei denke und weiß das ich es später nachzahlen werden muss ;)
für erbrachte Leistung und die hast du ja gemacht.


Zumal es ja auch immer noch einen "Freundlichkeits-Faktor" gibt.
Wenn ein großer Stromkonzern gleich ne heftige Mahnung mit Drohung schickt, nur weil sie selbst vergessen haben den Strompreis einzuziehen, wäre man natürlich gleich sehr genervt... (ging kürzlich durch die Presse)

Aber wenn Du klingelst und erklärst, dass Du sonst auf den Kosten sitzen bleibst - und vor allem stets freundlich dabei bist, dann hat der Kunde sicher auch Verständnis, dass Dir ein Fehler unterlaufen ist... ;)

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