gab's im April 2012 gesetzliche Feiertage die mir 100%vergütet werden. Ostersonntag und Montag ist mir klar aber was ist mit Karfreitag usw.?
Max-2 (1.104) 6x Beste Antwort 13x "Danke"
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gab's im April 2012 gesetzliche Feiertage die mir 100%vergütet werden. Ostersonntag und Montag ist mir klar aber was ist mit Karfreitag usw.?
Daniel_Düsentrieb (49.066) Top News Poster 1468x Beste Antwort 2838x "Danke"
| Re: Sonstiges: April 2012 gesetzliche Feiertage |
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
A K (15.095) Special-Member 1118x Beste Antwort 2918x "Danke"
| Re: Sonstiges: April 2012 gesetzliche Feiertage |
dazu noch:
Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag. Wer an diesem Tag lt. Plan Dienst hätte, aber weil Feiertag ist an diesem Tag nicht arbeitet, kriegt diesen Tag trotzdem genauso bezahlt, als wenn es ein normaler Freitag gewesen wäre und er gearbeitet hätte.
Hat jemand an Karfreitag laut Plan Dienst und arbeitet dann auch, erhält er 100 % Lohn + nochmal 100 % (alternativ die Anzahl an Stunden gutgeschrieben oder einen Ersatzruhetag) + Feiertagszulage.
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