Stellen wir uns doch mal folgendes Szenario vor: Ein älterer Herr vergisst sein Auto im Parkhaus (Kam wirklich vor, war letztens noch in den Nachrichten).
Nach 2 Jahren musste er 22000€ Gebühr zahlen. (Er durfte sein Auto erst nach bezahlung der Gebühr abholen...
SO: Hier in Düsseldorf gibt es für ein "verlorenes Ticket" eine 10€ Strafe. Währe es nun möglich, das ein Bekannter mit seinem Auto in das Parkhaus fährt und dem älteren Herrn SEIN Ticket gibt mit dem er für 50 cent das Parkhaus verlassen kann. Der Bekannte muss natürlich 10€ für "das verlorene Ticket" zahlen.
2 Jahre Parken kostet demnach 10,50€.
Auch wenn ich das natürlich nicht mache (Wer ist schon so doof), würde mich interessieren ob das aus Rechtlicher Sicht erlaubt wäre... Ist das Parkticket übertragbar? Ich selber habe keine Hinweiße im Parkhaus und auf dem Schein gesehen was dieses verbietet...
Was meint ihr?
321buerger (2.698) 89x Beste Antwort 163x "Danke"
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