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Kein Internet? Provider muss Schadensersatz zahlen!
Compterhilfen » News » Kein Internet? Provider muss Schadensersatz zahlen!
24.01.2013, 20:40 Uhr (3221x gelesen)
Fällt das Internet in Folge eines Fehlers des Telekommunikationsanbieters aus, kann der Kunde Schadensersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Dies wurde nun von einem Karlsruher Gericht so entschieden. Damit wird nun das Internet und dessen Nutzung bei Privatpersonen als Lebensgrundlage gesehen. Das Internet sei ebenso eine materielle Grundlage der Lebenshaltung wie ein Auto oder eine Wohnung, begründete der BGH seine Entscheidung. Die Summe ist nicht als Zusatzkostenausgleich zu sehen, sondern als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität zu sehen.
So kann ein Kunde bei einem Ausfall Schadenersatz verlangen, wobei es bei der einem Ausfall für Smartphone die Summer geringer zu veranschlagen ist. Der genaue Prozentsatz für die Zahlung des Schadenersatzes ist allerdings noch nicht festgesetzt. Für Faxgeräte und Festnetztelefonanschlüsse gilt diese neue Regelung allerdings nicht. Grund hierfür ist, dass das Handy als Ersatz für den Festnetzanschluss gesehen werden kann und ein Telefax gehöre nicht zum täglichen Lebensbedarf.
Anlass für diesen gerichtlichen Beschluss war die Klage eines Mannes und Vereinsvorsitzenden. Der Telekommunikationsunternehmen 1 & 1 hatte einen Fehler in der Tarifumstellung gemacht, in folge dessen war eine Internetnutzung für zwei Monate nicht möglich. Der Provider 1 & 1 muss nun 50 Euro pro ausgefallenen Tag als Schadensersatz zahlen, wenn es nach dem Kunden geht. Allerdings ist die Höhe des Schadensausgleichs noch nicht bekannt. Laut dem Gericht müsse man sich an den Durchschnittskosten für einen DSL-Anschluss richten. Dadurch wird sich die Summe weit unter den verlangten 50 Euro befinden.
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