Liebe Foristen,
ich weiß nicht, wo ich den Beitrag am besten einstellen soll, also versuche ich es hier.
Ich habe mir Ende Februar ein Dell Inspiron 15R bei einem gewissen Notebookversand im Internet bestellt (darf ich den nennen?). Am Anfang schien alles wunderbar, aber da arbeitete ich noch nicht so intensiv mit dem Rechner. Als ich meine Textverarbeitung rübergezogen hatte, wollte ich das ändern und stellt immer öfter einen entnervenden Hochfrequenzton fest. Recherchen zeigten schnell, dass es sich wohl um CPU-Whinimg handelt und bei dem Modell schon öfter vor kam. Die Ratschläge, die Energieeinstellungen betreffend die Beleuchtung zu ändern halfen, aber das ist für mich nicht hinnehmbar, weil ich das Gerät auch wegen seiner Akkuleistung gekauft habe, die dann natürlich flöten geht.
Als ich mich an den Händler wandte, waren vier Wochen vergangen. Der verwies mich an den Hersteller zur schnelleren Abwicklung, der mir dann bestätigte, dass an diesem Problem nichts zu ändern sei durch Austausch und Reperatur, schriftlich wurde der Ton jedoch als Betriebsgeräsch abgetan.
Ich wandte mich erneut an den Händler, der mir nun einen Rückkaufvertrag angeboten hat, der natürlich die Einschränkung enthält, dass mir von meinem Kaufbetrag eventuell etwas abgezogen wird, weil ich das Läppi ja schon benutzt habe bzw. die Angaben ja erst überprüft werden müssen.
Mir stellt sich die Frage: Muss der Händler nicht Gewährleistung anbieten?
Konala Gast |