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Rückkauf oder Gewährleistung bei CPU-Whining

Liebe Foristen,
ich weiß nicht, wo ich den Beitrag am besten einstellen soll, also versuche ich es hier.

Ich habe mir Ende Februar ein Dell Inspiron 15R bei einem gewissen Notebookversand im Internet bestellt (darf ich den nennen?). Am Anfang schien alles wunderbar, aber da arbeitete ich noch nicht so intensiv mit dem Rechner. Als ich meine Textverarbeitung rübergezogen hatte, wollte ich das ändern und stellt immer öfter einen entnervenden Hochfrequenzton fest. Recherchen zeigten schnell, dass es sich wohl um CPU-Whinimg handelt und bei dem Modell schon öfter vor kam. Die Ratschläge, die Energieeinstellungen betreffend die Beleuchtung zu ändern halfen, aber das ist für mich nicht hinnehmbar, weil ich das Gerät auch wegen seiner Akkuleistung gekauft habe, die dann natürlich flöten geht.
Als ich mich an den Händler wandte, waren vier Wochen vergangen. Der verwies mich an den Hersteller zur schnelleren Abwicklung, der mir dann bestätigte, dass an diesem Problem nichts zu ändern sei durch Austausch und Reperatur, schriftlich wurde der Ton jedoch als Betriebsgeräsch abgetan.
Ich wandte mich erneut an den Händler, der mir nun einen Rückkaufvertrag angeboten hat, der natürlich die Einschränkung enthält, dass mir von meinem Kaufbetrag eventuell etwas abgezogen wird, weil ich das Läppi ja schon benutzt habe bzw. die Angaben ja erst überprüft werden müssen.
Mir stellt sich die Frage: Muss der Händler nicht Gewährleistung anbieten?



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Hallo,wie es rechtlich genau ist kann ich dir nicht sagen. Ich denke aber das du schlechte Karten hast,wenn Dell sagt es ist halt ein ,,normales'' Betriebsgeräusch,liegt ja kein Defekt od. ähnliches vor,der Laptop ist also völlig ok. Es gibt also keinen Grund für eine Reklamation od. Gewährleistung.

Was soll der Händler machen , wenn der Hersteller nicht mitspielt ?

Also Rückabwickeln , Verlust ist leider in Kauf zu nehmen .
Bist Du sicher , dass andere den Ton auch hören .
Ist von Ohr zu Ohr oft verschieden .

Zitat
Was soll der Händler machen , wenn der Hersteller nicht mitspielt ?
Garantie beanspruchen,umtauschen-Nachweislicher Herstellerfehler,

http://de.community.dell.com/support_forums/laptops/f/103/t/2154.aspx

Danke für eure Antworten.

Ich bin leider nicht für meine guten Ohren bekannt, aber bei mir ist es wie dort beschrieben: Sobald sich der Bildschirm abdunkelt, beginnt kommt der Ton.

Und wenn man sich den verlinkten Thread anschaut und nach Modell und Problem googelt findet man ja einiges. Deswegen soll es nicht wieder das gleiche sein, auch wenn es mir schwerfällt, weil das Gerät meinen Anforderungen voll entsprach.

Ich habe bei diesem Rückkaufvertrag das Gefühl, dass man mich um meine Rechte bringt und ich das noch brav unterschreiben soll, inklusive Frist von 7 Tagen, in denen dieses Angebot besteht und die Verantwortliche Stelle kann man angeblich nicht anrufen.

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Ich empfehle an dieser Stelle mal ein gutes Sound System, eine Internet Flatrate und einen guten Musikgeschmack. Je höher der Musik - Regler desto weniger laut erscheint dir das "Betriebsgeräusch" :D


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