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Nicht zahlen: Youporn-Abmahnung von Robert Barber ist eine Fälschung
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24.10.2014, 22:12 Uhr (3352x gelesen)
Zur Zeit kommen viele Briefe der Anwaltskanzlei „Robert Barber“ mit einer Abmahnung an: Der Empfänger habe angeblich Porno-Filme im Internet verbreitet und soll jetzt 280,- EUR Schadensersatz zahlen. Die als Absender angegebene britische Kanzlei gibt es zwar wirklich, die Schreiben sind aber gut gemachte Fälschungen, um an das Geld der Internet-Nutzer zu kommen. Die Kanzelei „Robert Barber Solicitors“ hat mit den verschickten Briefen nämlich gar nichts zu tun.
Wer in den nächsten Tagen Post von der Anwaltskanzelei „Robert Barber Solicitors“ aus London, England bekommt, sollte den Brief genau prüfen. Wird einem darin vorgeworfen, über Streaming-Webseiten wie Youporn oder X-hamster urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet zu haben, sollte man den geforderten Schadensersatz in Höhe von 280,- EUR nicht ohne weiteres zahlen. Das Schreiben gibt vor, die Rechte und Interessen der Firma „xfun film Ltd“ zu vertreten, angeblich habe der Empfänger der Abmahnung den Film „Sucking housewifes reloaded – Julias Pleasure“ über Tauschbörsen zugänglich gemacht und damit gegen §19a UrhG verstoßen.
Der Rechtsanwalt Tobias Röttger von der Mainzer Anwaltskanzelei „GGR Rechtsanwälte“ rät, den geforderten Betrag nicht zu zahlen: Die Kanzlei GGR hatte von einem vertreteten Mandaten das angebliche Schreiben der englischen Kanzlei erhalten und es als Beispiel im Internet veröffentlicht. Sein Fazit zu dem Schreiben lautet: „Nicht bezahlen, keine Unterlassungserklärung abgeben“. Die Abmahnung sei sehr dubios, wer eine solche Nachricht erhalte, solle nicht zahlen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. Für Rechtsanwalt Tobias Röttger fehlen in der Abmahnung auch viele Daten: So werden weder der Tatzeitpunkt, noch die ermittelte IP und der Provider als Beweis genannt, dass man tatsächlich illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet habe.
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