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Schon über 12.000 Löschanträge: Google muss in der EU Links löschen
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01.06.2014, 11:20 Uhr (3668x gelesen)
Mehr Datenschutz in Europa: Knapp zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH Urteil) hat Google reagiert und ein Formular für Löschanträge bereitgestellt: Seit kurzem muss Google aus Datenschutzgründen in der EU Links zu Seiten mit ungewünschten Daten zu einer Person löschen. Seit dem gestrigen Freitag bietet Google jetzt ein Formular an, in das man Links zu Webseiten eintragen kann, die nicht mehr in Google gefunden werden sollen.
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Die neue Datenschutz-Richtlinie soll dafür sorgen, dass Inhalte auf Webseiten, die einem unangenehm sein könnten, nicht mehr über die Suchmaschine gefunden werden können. Trotzdem sind die Inhalte dann noch im Internet vorhanden, lassen sich aber über Google nicht mehr so leicht auffinden. Wenn sich die Betreiber der Seite aber nicht erreichen lassen oder man seine Zugangsdaten zu seinem alten Blog oder seiner Webseite vergessen hat, werden diese Seiten dann zumindest nicht mehr gefunden.
Recht auf Vergessen: So meldet man Links zum Löschen an Google
20 eingesandte Formulare pro Minute
Auf einer neu eingerichteten Google-Webseite kann man Links, die nicht mehr in der Google Suche zu finden sein sollen, zum Löschen angeben. Um sicher zu gehen, dass man auch wirklich die Person ist, für die man Links löschen lassen möchte, muss man zum Nachweis ein (eingescanntes) Dokument mitschicken, das einen identifiziert: zum Beispiel eine Ausweiskopie.
Am ersten Tag sollen bereits 12.000 Löschanträge eingegangen sein, teilweise 20 Stück pro Minute, meldet Google. Die Einträge sollen dabei von echten Mitarbeitern, nicht von Computer-Programmen, geprüft werden – denn nicht jeder gemeldete Link wird gelöscht. Google muss im Einzelfall zwischen dem Recht einer Person auf Datenschutz und dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationen entscheiden.
Bei dem Löschen sollen sich Webseiten aus der Google-Suche entfernen lassen, wenn sie den eigenen Namen enthalten – sofern die Ergebnisse “in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen”, so Google.
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