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EU Vorgabe: Google muss Links löschen – So geht das!
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31.05.2014, 00:34 Uhr (4915x gelesen)
Seit kurzem muss Google Links auf Webseiten löschen, wenn sie fü Betroffene unangenehm sein könnten. Seit heute gibt es jetzt eine spezielle Webseite, auf der genau diese Links eingegeben werden können. Denn: Wer online Inhalte teilt, Fotos versendet und Texte in Blogs oder Gästebücher geschrieben hat, überlegt es sich später eventuell anders: Wenn einem die Inhalte später unangenehm sind, hätte man sie gern gelöscht. Aber nicht alle Daten, die einmal im Netz gespeichert wurden, lassen sich auch wieder löschen: Wenn der Anbieter nicht erreichbar ist oder man seine alten Zugangsdaten zu einem Web-Dienst nicht mehr hat, ist das Löschen schwierig.
Dass die Inhalte im Netz aber auch gefunden werden, liegt an Google: Die Suchmaschine sucht ununterbrochen nach neuen Webseiten und Inhalten, die sie indiziert: Gibt man dann seinen Namen in das Google Suchfenster ein, bekommt man längst vergessen geglaubte Inhalte wieder zu sehen. Das soll aber nicht so bleiben – auch Google soll Inhalte vergessen müssen, hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich beschlossen.
Google hat darauf reagiert und eine spezielle Webseite eingerichtet: Hier lassen sich in einem Formular angeben, welche Links zu Webseiten gelöscht werden sollen – und warum. Google soll dann von Fall zu Fall entscheiden, ob die Daten auf den eigenen Servern gelöscht werden, oder nicht. Die unangenehmen Sachen, Bilder oder Texte sind damit aber keineswegs aus dem Internet verschwunden, sie werden dann nur nicht mehr über die Google Suche gefunden – bei anderen Suchmaschinen wie Microsofts Bing Suche muss man ebenfalls selbst tätig werden.
Links aus Google löschen lassen: So gehts’s
Auf einer speziellen Webseite kann man Links, die nicht mehr in der Google Suche bei Eingabe des eigenen Namens zu finden sein sollen, löschen lassen. Um sicher zu gehen, dass man auch wirklich die Person ist, für die man Links löschen lassen möchte, muss man zum Nachweis ein (eingescanntes) Dokument mitschicken, das einen identifiziert: zum Beispiel eine Ausweiskopie.
Link zum Google Lösch-Formular
Das Google Formular gilt dabei nur für Europa: Der Antrag zum Löschen von Suchergebiss-Einträgen hat den Titel „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“. Bei dem Löschen sollen sich Webseiten aus dem Google-Index bei der Suche entfernen lassen, wenn sie den eigenen Namen enthalten – sofern die Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“, so Google.
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