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GEMA vs. YouTube: Die gehassten „Sperrtafeln“ bei Musikvideos müssen weg
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26.02.2014, 08:16 Uhr (2657x gelesen)
Viele Musik-Videos auf YouTube lassen sich in Deutschland gar nicht anschauen: Statt dem Video kommt nur eine schwarze Tafel mit traurigem Smiley und Texten wie „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“ oder „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat“. Da YouTube aber ganz genau erkennt, aus welchem Land ein Nutzer kommt, werden die Videos nur in Deutschland nicht angezeigt – beim nächsten Auslandsaufenthalt kann man also alle seine Lieblingsvideos ungestört ansehen.
Tipp: Video trotz GEMA Hinweis in Deutschland anzeigen!
Vor dem Landgericht München hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) vertritt, jetzt einen Sieg gegen YouTube errungen: Die Sperrtafeln müssen weg. Die Musik-Videos werden dann aber noch lange nicht in Deutschland zu sehen sein: Bislang konnten sich YouTube und die GEMA nicht auf ein Bezahlmodell für die Videos einigen.
Die GEMA fordert von YouTube, die mit Werbung neben und in den Videos Geld verdienen, einen Anteil von 0,375 Cent pro aufgerufenem Video, wenn es von einem Künstler stammt, der von der GEMA vertreten wird.
Das ist YouTube zu teuer: Da man die Musik den Nutzern kostenlos zeige und nicht wie bei kostenpflichtigen Downloads einen festen Preis von den Zuschauern bekommt, sei die geforderte Vergütung zu hoch. YouTube schiebt die Schuld für die verhasste schwarze Sperrtafel wieder der GEMA zu und verweist darauf, dass man in über 40 Ländern Einigungen mit den Verwertungsgesellschaften erzielt habe und jedes Jahr hunderte Millionen US-Dollar aus den Werbeeinnahmen an Musiker und Musikverlage auszahlen würde.
Bei dem aktuellen Streit geht es aber gar nicht darum, ob die Videos gezeigt werden oder nicht, sondern nur um den Text auf den Sperrtafeln. Dieser Text sei irreführend und falsch, gaben die Münchner Richter jetzt der GEMA Recht: Die Tafeln würden eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ zeigen. Durch diese Sperrtafeln würde die GEMA „herabgewürdigt und angeschwärzt“, begründet das Gericht weiter, da der Text den Eindruck erwecke, dass die GEMA für die Sperrungen der Videos verantwortlich sei – dabei sperrt YouTube die Videos vorsorglich bereits selbst.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die Entscheidung des Gerichts, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können“.
Das Urteil des Landgerichts München ist noch nicht rechtskräftig. YouTube möchte zunächst die Urteilsbegründung prüfen, bevor man eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen wolle. Wenn man sich weiterhin nicht mit der GEMA über eine anteilige Vergütung der Videos einigen kann, wird YouTube wahrscheinlich nur die Texte der Sperrtafeln abändern – die Videos werden weiterhin nicht in Deutschland zu sehen sein.
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