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GEMA will wieder Geld: Für freie Musik, da eine Gruppe nur ein Pseudonym hat
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27.06.2012, 08:28 Uhr (4535x gelesen)
Der Verein Musikpiraten e.V. hat im letzten Jahr eine Musik-CD mit Liedern herausgebracht, die unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurden – wie etwa alle Beiträge bei Wikipedia auch. Das reicht der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA aber nicht: Von dem Lied „Dragonfly“ der Band „texasradiofish“ hat der Verein der GEMA nur die Pseudonyme mitgeteilt: Die beiden Musiker „Electronico“ und „ElRon XChile“ wollten lieber anonym bleiben.
Der GEMA reicht das aber nicht: Obwohl man bei der Anmeldung als Künstler bei der GEMA auch Pseudonyme angeben kann, könne man so nicht sicher prüfen, dass einer der Künstler nicht doch von der GEMA vertreten werde. „Trotzdem brauchen wir immer auch den bürgerlichen Namen“, zitiert Spiegel Online Gema-Sprecher Peter Hempel.
„Die Gefahr einer Verwechslung ist sonst einfach zu hoch.“ Die Musikpiraten sind da anderer Meinung: „Wenn ein Pseudonym nicht in der Datenbank der Gema gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen“, so Musikpiraten-Chef Christian Hufgard.
Das der Verein das Lied trotzdem unter der CC Lizenz, und ohne Forderungen, veröffentlicht hat, spielt dabei anscheinend keine Rolle: Die GEMA hat den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) verklagt. Sollte die GEMA Erfolg haben, unterliegen anonyme Veröffentlichungen von Liedgütern grundsätzlich einer Abgabepflicht, meint Golem.de.
Download: Hier bekommt man die Lieder
Der Verein „Musikpiraten e.V.“ wurde durch seine erste Veröffentlichung bekannt: Nachdem die GEMA auch von Kindergärten Abgaben für Notenblätter und Aufführungen von Kinderliedern forderte, brachte der Verein eigene, oft etwas ältere Versionen der Kinderlieder heraus, die nicht von der GEMA-Abgabe betroffen waren.
Erst kürzlich hatte sich die GEMA gerichtlich gegen YouTube durchgesetzt: In Zukunft sollen keine Musikvideos, deren Urheber von der GEMA vertreten werden, auf den deutschen YouTube-Webseiten zu sehen sein.
Auch Apples iCloud-Erweiterung für Musik „iTunes in the Cloud„, bei der einmal im Apple Store automatisch auf alle Geräte geladen wird, funktioniert in Deutschland nicht: Apple müsse hierfür anscheinend neue Verträge mit der GEMA abschließen.
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