GEMA gewinnt gegen YouTube: Videos müssen besser geprüft werden
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21.04.2012, 14:09 Uhr (6875x gelesen)
Die GEMA hat sich vor Gericht gegen YouTube durchgesetzt: Das Hamburger Landgericht verurteilte YouTube, die hochgeladenen Videos besser zu prüfen. In Zukunft sollen keine Musikvideos, deren Urheber von der GEMA vertreten werden, auf den deutschen YouTube-Webseiten zu sehen sein. YouTube löscht die Filme allerdings nicht: Aus dem Ausland sind die Musikvideos also immer noch verfügbar.
Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz GEMA, das ist die Gesellschaft, die erst vor kurzem auf sich aufmerksam machte mit der Forderung, Kindergärten müssten in Zukunft für kopierte Notenblätter und Liedtexte Geld bezahlen – erst Recht, wenn die Kinder diese Lieder aufführten. Das führte dazu, dass ältere Versionen der bekannten Kinderlieder zusammengesucht und zum Download bereitgestellt wurden: Hier weicht der Text manchmal leicht von der aktuellen, bekannten Version ab – dafür darf man das Lied aber auch in Kndergärten frei nutzen. Aber auch Diskotheken sind nicht glücklich: Deren GEMA Abgaben sollen auf das sieben- bis achtfache steigen, zitiert die Welt einen Disko-Betreiber.
Bei dem aktuellen Streit mit YouTube geht es der GEMA zunächst nur um einige wenige Lieder: Darunter befinden sich „Night in Motion“ von U96, „Im Kindergarten“ von Rolf Zuckowski und „Zwei kleine Italiener“ von Conny Froboess aus dem Jahr 1962. Diese sollen auf YouTube gelöscht werden und nicht mehr eingestellt werden können, solange YouTube keine Gebühren an die GEMA entrichten möchte. Die Google Tochter findet die GEMA Gebühren aber zu hoch und beruft sich darauf, dass man nur eine Plattform, keine Inhalte bereitstellen würde. Das Gericht befand dagegen, dass YouTube eine „Störer-Haftung“ habe: Die Google-Tochter könne daher für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden. YouTube muss also künftig die eingestellten Videos besser prüfen und dafür sorgen, dass betroffene Lieder nicht noch einmal bei YouTube eingestellt würden.
Bis der Streit mit der GEMA also geklärt ist, werden deutsche Internetnutzer in Zukunft immer häufiger diesen Hinweis auf YouTube sehen: Abhilfe schaffen hier nur Proxy-Server im Ausland oder Browser-Plugins wie ProxTube (für Firefox und Chrome), die diese Sperre umgehen und die Musikvideos trotzdem anzeigen können.
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