Ein Jungunternehmer schreibt dem Finanzamt.
"Ich habe gelesen, dass man außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann.
Nun, ich bin verheiratet und meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, und Sonderausgaben macht sie auch ständig.
Jetzt meine Frage: Kann ich meine Frau einfach irgendwo absetzen, oder muss ich sie wirklich zu Ihnen bringen?"
cool-fellow Gast |