n der Ausbildung wirst du nur schwer über die 7500-8500 Euro kommen. Drum kannst du ihn wahrscheinlich nicht von der Steuer absetzen.
Unsinn. Der PC fällt nicht unter Werbungskostenpauschale resp. einen Freibetrag sondern macht sich über einen solchen Betrag hinaus steuermindernd bemerkbar.
Weiterhin kommt dazu, dass du ne Bestätigung von der Schule/dem Betrieb brauchst.
Nö. Warum?? PC haben müssen ist heute für fast jeden Beruf "normal" und infolgedessen auch absetzbar, speziell für Schüler/Auszubildende.
Sonst könnte sich ja jeder einen fetten PC kaufen und ihn einfach so von der Steuer absetzen.
So ist es. Jeder kann und darf einen PC von der Steuer absetzen, sprich, als steuermindernde Anschaffung geltend machen.
Außerdem läuft das über mehrere Jahre.
Stimmt. Aber sollte er darum darauf verzichten, den PC steuermindernd geltend zu machen??
Dann wird deine Ausbildung längst vorüber sein.
und den PC kann er eben auch dann noch anteilsmäßig geltend machen.