High!
Habe mir MCAffee-Personal-Firewall gekauft. Besitze aber mehrere Rechner und ein privates Netzwerk. Kann ich das Proggie auf allen Privatrechnern installieren und updaten usw. oder darf ich das rechtlich nur auf einem?
MullinsJ. Gast |
MullinsJ. Gast |
High!
Habe mir MCAffee-Personal-Firewall gekauft. Besitze aber mehrere Rechner und ein privates Netzwerk. Kann ich das Proggie auf allen Privatrechnern installieren und updaten usw. oder darf ich das rechtlich nur auf einem?
Hi,
Ich darf z.B. WinXP wenn ich es legal erworben habe auf jedem Rechner in meinem privaten Netzwerk installieren und nutzen.
Tach,
alles korrekt,
dann lade dir doch ein AV_Programm (freeware) runter und Installiere es auf die anderen PC´S
klike unten
www.antivir.de
Habe selbst MCAFFEE, daher.
Gruß
Darf man das nicht? (XP auf mehreren Rechnern) UUUPS! Dann muß ich mir doch tatsächlich Linux auf die anderen Rechner ohne Lizenz machen.
So ein Dreck! Ich mach mir doch nicht ein Netzwerk, wo ich auf einem Rechner ne gute Firewall (MCAffee) hab und auf den anderen Freeware, die meinen Anforderungen nicht genügt. Dann muß ich wohl noch ein bissel Geld für Software ausgeben. Und das bei den hohen Lebenserhaltungskosten
Doch, du darfst es auf mehreren Rechnern installieren!
Der Hacken liegt daran, dass nur ein PC mit der installierten XP-Version am Laufen sein darf
Da fragt man sich jetzt nur, wo ist da die Logik...???
Das einzige, was ich mir vorstellen kann ist, dass wenn du einen PC und einen Laptop besitzt, dass man dann nur eine Lizenz braucht, da diese beiden Komponenten nicht mit einanader gleichzeitig in Betrieb sind.
Ansonsten, kein Plan
Doch, du darfst es auf mehreren Rechnern installieren!
Der Hacken liegt daran, dass nur ein PC mit der installierten XP-Version am Laufen sein darf
Da fragt man sich jetzt nur, wo ist da die Logik...???
Das einzige, was ich mir vorstellen kann ist, dass wenn du einen PC und einen Laptop besitzt, dass man dann nur eine Lizenz braucht, da diese beiden Komponenten nicht mit einanader gleichzeitig in Betrieb sind.
Nur mal zur Info:
Verkauf der Software und des Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) an Dritte
Sofern man eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzt, kann man die Software an Dritte verkaufen. Der EULA sagt, wie man hierbei vorgehen muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Microsoft-Software darf weder verleast noch vermietet werden. Man darf aber alle im EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).
Hat man das MS-Produkt zusammen mit einem "Computersystem" erworben, so darf man seine im EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von MS nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern man alle Kopien der Software und der Dokumentation inkl. des EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergibt.
Hat man das MS-Produkt unabhängig von einem "Computersystem" erworben, so darf man seine im EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern man alle Kopien der Software und der Dokumentation inklusive des EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergibt. Vor der Übertragung der Rechte müssen alle Kopien des Software-Produkts vom Computer entfernt werden. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen des EULAs zustimmen muss.
Anmerkung: Bei jeder Übertragung müssen sowohl das letzte Update als auch sämtliche vorherigen Versionen des Microsoft-Produkts übergeben werden, da das ursprüngliche Vollprodukt und sämtliche Updates von Microsoft als eine einzige Software-Einheit angesehen werden.
Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop
Der aktuelle Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz:
"Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihr EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihr EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der im EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen.
Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten.
Für Betriebssystem-Software gilt die Gewährung einer Zweitkopie in keinem Fall.
Quelle:
www.chip.de
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