Wer ein Funknetzwerk betreibt, muss Vorsorge vor ungesetzlichem Missbrauch treffen.
Dies ist der Tenor eines Urteils des Landgerichts Hamburg von Ende Juli, das jetzt veröffentlicht wurde.
Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin eines nicht verschlüsselten Funknetzes,
über das mehrere Musikstücke in das Peer-to-Peer-Netzwerk Gnutella eingestellt worden waren.
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