Gestern in der Tageszeitung gefunden. Vielleicht interessiert's jemanden, nachdem sich hier in letzter Zeit häufig Opfer dieser Bezahlseiten gemeldet haben:
München. Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem gestern veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück. Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird. Der Hinweis, dass die Dienstleistung 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Es genüge nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen.(ddp)
Quelle: Freie Presse Nr. 43 (20. Februar 2007)
JoSsiF (9.085) 64x Beste Antwort 121x "Danke"
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