Hallo,
ich habe mir bewusst ein Notebook bei nem Händler hier vor Ort bestellt, statt übers Internet. Das Gerät ist noch nicht da. Wenn es kommt, geh ich es zum Händler abholen. Der Händler hat das Gerät extra für mich bestellt. Bezahlt wurde per Vorkasse. Bestellung lief ausschließlich über Telefon/E-Mail.
Jetzt wollte ich mal Fragen, ob jemand genauer weiß, welche Rechte ich als Käufer da nun hab. Konkret interessiert mich, ob ich das Gerät vor Ort erstmal in Augenschein nehmen soll, oder ob ich das Paket genau so gut ungeöffnet mit nach Hause nehmen kann und da erst überprüfen soll, ob alles in Ordnung ist.
Gilt das Fernabsatzgesetz, wenn ich (direkt beim Händler) nen Pixelfehler finde?
mati (163) 4x Beste Antwort 25x "Danke"
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