Aber :
Dass die Polizei / Staatsanwaltschaft das nicht als Betrugsversuch wertet & verfolgt
Doch, das wird es schon.
Aber genau wie bei einer Anzeige wegen einem durch Außerirdische verursachten Schaden geht die Aufklärungsquote gegen Null.
Es sei denn, Du übergibst der Bulizei eine ladungsfähige Adresse des Absenders dieser Mail.
Und das ist kaum möglich.
Es existieren zu viele von Laien mit Fernhilfe von Genies "gerrrreinigter" PCs, die mit hoher Effizienz als Bot arbeiten.
Was vom Besitzer dieser PCs dank der Genie- "Reinigung" nur eben nicht mehr bemerkt wird.
Und dieser dann von der Genialität des Ratgebers mindestens genau so überzeugt ist, wie der Ratgeber selbst.
Solche Bots sind nur zu lokalisieren, wenn darüber ständig von staatswegen verfolgte Dateien (Terror, Sprengmittelbastelei, Kinderpirni usw) versendet werden.
Dann erst kann die "auf-die-Finger-klopf"- Maschine des Staates anlaufen und eine Überwachung eingeleitet werden. Was eben nicht billig ist.
Damit kann dann der sendende User ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden - in leider viel zu seltenen Fällen auch das Reinigungs- Genie.
Wegen des Inhaltes der betrügerischen Mail und eventuell daraus resultierender Schäden sind allerdings auch beide - der PC- Besitzer wie auch das helfende Genie nicht zu belangen.
Jürgen