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BGH-Bei-Internetausfall-besteht-Anspruch-auf-Schadensersatz


Antworten zu BGH-Bei-Internetausfall-besteht-Anspruch-auf-Schadensersatz:

kommt genau passend zum flächendeckenden Netzausfall in Siegen ;D

Stimmt  ;D

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13

mal schauen ,was dann wieder alles als Ausnahme definiert wird ...

Zitat:
Fällt das Internet in Folge eines Fehlers des Telekommunikationsanbieters aus, kann der Kunde Schadensersatz für den Nutzungsausfall verlangen
Zitat-Ende
« Letzte Änderung: 27.01.13, 13:13:40 von Ava-Tar »

« Der Motor von meinem Roller dreht nur hoch wenn ich die Bremse betätige o.ORundfunkgebühr ist verfassungswidrig »
 

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