Die CD ist nur der Datenträger - man kann sie Downloaden oder sich tatsächlich auch von einem Freund ausleihen. So lange man einen eigenen Key hat!
Das deckt sich natürlich mit meinem "Rechtsgefühl", aber deshalb muß es noch nicht RECHT sein. Der RECHTSANWALT formuliert es nämlich (siehe ZITAT) ganz anders.
Daher wäre schön, wenn jemand aufklären könnte, ob der sich bloss unscharf ausgedrückt hat oder uninformiert ist über die realen Verhältnisse - daß Key und CD heute meist getrennt sind. Die Chip-Autoren sollten ja eigentlich auch wissen, was Sache ist. ???
Ich kann mir durchaus vorstellen: Würde ich offiziell Microsoft anschreiben "Die XP-CD meines Freundes ist verkratzt. Darf ich ihm meine kopieren?" - dann könnte ein NEIN die Antwort sein.
Belegt wird das noch durch mein eigenes Erlebnis, daß ich vor einigen Jahren eine Ersatz-XP-CD von Microsoft angefordert habe und dafür 25 Eu löhnen mußte.
Die praktische Lebensvernunft ist die eine Seite aber Juristerei richtet sich eben oft nicht danach. Die praktische Lebensvernunft sagt auch zum Beispiel: Von einem Sperrmüllhaufen darf ich ein Teil mitnehmen. Trotzdem kann man deswegen angezeigt werden.
ERGÄNZUNG:
Wie ich grade in einem anderen Presseartikel gelesen habe, hat Microsoft per einstweiliger Verfügung den Betreibern von softwarebilliger.de das Handwerk gelegt. Und eine Weiterbetreiberin hat auch eine Anzeige und Verfügung erhalten.
Der entscheidende Punkt ist wohl, daß softwarebilliger zwar keine unlizensierte Software vertrieben hat (d.h. die keys waren gültig). Aber die Firma hat wohl selbstgebrannte Farb-CDs mit Windows vertrieben (d.h. ohne Hologramm etc.) und das darf nicht sein.
Interessanterweise arbeitet die Website derzeit noch munter weiter und vertreibt auch Windows, Office etc.
Aber möglicherweise werden jetzt nur noch OEM-Original-Datenträger verschickt und nichts Selbstgebranntes mehr.
Das Ergebnis der noch ausstehenden Gerichtsverhandlung wird spannend.