Hallo :-)
Folgende Situation: Ich bin seit dem 26. November Zeitarbeiter um die Zeit bis zum nächsten Schuljahr zu überbrücken! Als Probezeit haben wir 4 Monate vereinbart. Gestern morgen habe ich mich bei meiner Zeitarbeitsfirma krank gemeldet...Aus diesem Grund musste jetzt nen Artest her!....Die Ärzte haben hier normalerweise bis 12 Uhr Sprechzeit, aber ich habe mich so besch..... gefühlt, dass ich mir gedacht habe, dass ich Nachmittags zum Arzt gehe, denn ich kenne da auch noch nen Arzt hiier in der nähe, der Nachmittags noch bis 17 Uhr Sprechzeit hat, nur leider nicht am Mittwoch wie ich später feststellen musste Habe dann bei meiner Zeitarbeitsfirma angerufen und habe ihn die Situation geschildert und habe gesagt, dass ich dann morgen zum Arzt gehen werde, da hat sie auch nichts weiter mehr gesagt. Heute habe ich Post von meiner Zeitarbeitsfirma erhalten! Dort steht, dass sie mir zum 23.Feb. kündigen. Jetzt stellt sich für mich die frage, ob ich trotzdem noch zum Arzt gehen soll...bzw. kann...Denn es besteht in meinem Arbeitsverhältnis das "Entgeldfortzahlungsgesetz" wo ich halt im Krankheitsfall noch Geld bekomme. Eigentlich hätte ich doch darauf noch Anspruch, oder nicht ?? Weil ich stehe ja noch bis zum 23.ten im Arbeitsverhältnis ???
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