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Sonstiges: Geldstrafe nach Höhe des Einkommens

Quelle: http://auto.t-online.de/c/18/71/56/36/18715636.html

>>Hohe Geldstrafe für kurze Trunkenheitsfahrt<<

..Weil er in betrunkenem Zustand 400 Meter im Auto zurücklegte, muss ein Norweger eine Geldstrafe von 700.000 Kronen (rund 80.000 Euro) bezahlen....

Geldstrafe errechnet sich aus Jahreseinkommen
Dass die Geldstrafe für den 49-Jährigen so empfindlich hoch ausfiel, liegt an seinem erklecklichen Vermögen, dass sich 2008 auf umgerechnet 26 Millionen Euro belief. Sein Jahreseinkommen, aus dem sich die Strafe errechnet, betrug demnach rund 752.000 Kronen.

Wie rechnet sich das dann bei einem   HarzVierAutoFahrer...kommt wohl nicht soooviel dabei raus


Antworten zu Sonstiges: Geldstrafe nach Höhe des Einkommens:

 

Zitat
HarzVierAutoFahrer
sollten eigentlich relativ selten sein, speziell, da bereits ein Kleinwagen ohne Wertverlust und bei einer jährlichen Fahrleistung von unter 10.000 km monatliche Kosten von mehreren hundert Euro (Kraftstoff, Reifen, Reparaturen, Versicherung, Steuer) verursachen kann...

Tja, Hartz4... entweder reicht es tatsächlich für ne Kiste Bier ODER nur fürn Kanister Sprit. ;)

möchte niemand etwas unterstellen, war nur als "könnte sein" infrage gekommen, kann auch einen "Rentner" nehmen, damit sich keiner auf den Schlips getreten vorkommt  ;)

 

Zitat
möchte niemand etwas unterstellen
Keine Sorge, das macht vermutlich schon das zuständige (Sozial?-)Amt wenn es um die Berechnung der Hatz4-Ansprüche geht.

Da wird lt. einschlägigen Berichten ein Auto ab einem gewissen Wert als anrechenbares Vermögen gewertet und wird wohl in der Regel verkauft werden müssen da auf Dauer für den Eigentümer unhaltbar.

Von (? 400 Euro ?) Hartz4-Bezügen dürfte ein Auto kaum zu unterhalten sein.

Meine A-Klasse kostet mich, da als Zweitwagen selten genutzt, bei einer jährlichen Fahrleistung von noch nicht einmal 8.000 km und ohne den berühmten Wertverlust inkl. Inspektionen und der bereits oben erwähnten Posten (gem. Aussage meines Steuerberaters  :'() im Monat rund 300 Euro und ist doch nur ein Kleinwagen. Da dürfte ein Hartz4-Empfänger kaum Chancen haben, auf Dauer ein halbwegs vernünftiges Auto zu unterhalten...

Auto dürfen wir haben PWT nur nicht deine A-Klasse, aber ehn kleinen Golfi. Aber warte mal wenn ich mal im Lotto gewinne dann treffen wir uns mal, und dann kann ich och sagen "hier mein Haus, mein Auto, mein Pferd und meine Yacht. ;);D;D;D


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