Lass uns saufen fahren... billig wie nie ...
Alkoholverstösse
Das Limit liegt in der Schweiz mittlerweile (seit dem 1.1.2005) nicht mehr bei 0.8 o/oo sondern, wie in Deutschland, bei 0.5 o/oo. Auch hier gibt es keine Kataloge, sondern lediglich Empfehlungen der KSBS:
* ab 0.3 o/oo: Der Alkoholgehalt kann vor Gericht im Falle eines Unfalles oder anderer Verstösse gegen das SVG gegen den Lenker verwendet werden.
* ab 0,5 Promille 600 Franken Busse, Verwarnung
* ab 0,6 Promille 700 Franken Busse, Verwarnung
* ab 0,7 Promille 800 Franken Busse, Verwarnung
* ab 0,8 Promille ab 10 Tagessätzen Geldstrafe, 3 Monat Fahrverbot
* ab 1,2 Promille ab 20 Tagessätzen Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot
* ab 1,6 Promille ab 30 Tagessätzen Geldstrafe, mind. 3 Monate Fahrverbot
* ab 2,0 Promille ab 60 Tagessätzen Geldstrafe, mind. 3 Monate Fahrverbot
Zu bedingten Geldstrafen soll eine Busse von einem Viertel eines Netto-Monatslohns hinzukommen, mindestens aber von 1000 Franken.
(Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 29. Dezember 2006)