kirchenrechtlich verboten.
Die Kremation = Feuerbestattung.
In früheren Zeiten wurde die Feuerbestattung von der katholischen Kirche als Verneinung des Auferstehungsglaubens verstanden und daher verboten. Heute steht einer Kremation und Urnenbeisetzung von der Kirche her nichts im Wege.
aus: www.kathbern.ch/index.php?na=5,3,0,31971,d
wenn du verband meinst stimmt es für a und auch wieder für b aber diesmal nich für c
Laut meinem Lexikon von 1964 stimmte es auch für c …
Verband.
( Sorry für die zu leichte Frage- aber nach einem gewöhnlich harten Arbeitstag… - kam als Schnellschuß nur der Verband bei 'rum).
Und zetti ist wieder der "Fragensteller".
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