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garantie

hatte nen def ram, der ein halbes jahr alt war. hab diesen zum laden gebracht. es wurde die option auf nachbesserung gewählt.
der ram war nicht zu retten und ich hab nach 5 wochen nen neuen erhalten.
ich fragte wie es denn nun mit neuer garantie aussieht und mir wurde gesagt ich bekomme keine. es gilt die, von dem zeitpunkt als ich den def gekauft habe.
ist das rechtens?
finde leider nix im hgb oder bgb.


Antworten zu garantie:

meines wissen gilt die gewährleistung (garantie) von dem zeitpunkt an, wo du den neuen bekommen hast! (kann es nicht untermauern (keinen link, der das beweist), aber cih würde meine hand dafür ins feuer legen :D)

aber ich würde kucken, ob der hersteller nicht länger garantie gibt, da besonders bei rams extrem lange garantiezeiten gegeben werden!


klicke auf den link in der signatur und stimme ab!
« Letzte Änderung: 09.05.07, 22:04:23 von Yggdrasil »

Meines wissens: Also die Garantie verlängert sich nicht! In Ausnahmefällen kann man die Zeit der Reparatur oder bei warten auf Ersatz - diese Tage einfordern - und die verlängern die Garantie!

Händler Vereinbarung:Garantie für das neue Teil auf ein halbes Jahr! (in Össiland)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=20149

zum Recht - würd mal Peter befragen  ;) 

« Letzte Änderung: 09.05.07, 22:16:33 von XrevolutionX »

wobei das hier immer nur private Meinungen sind und keine rechtsberatung (davon müssen wir uns distanzieren. ist so. sorry)

meines wissen gilt die gewährleistung (garantie)

Gewährleistung hat mit Garantie überhaupt nix zu tun!  ;)

INFO

Edit: Einfach mal den Link lesen, dann sollte man schon schlauer sein.  :)
« Letzte Änderung: 10.05.07, 00:04:45 von orchidee »

@ nico
keine paragrafen nennen und nur tips sonst kann man sich strafbar machen. ist schon klar. ist ja keine rechtsberatung hier.
aber wie wäre es, wenn ich anwalt bin und hier kostenlos tips gebe?

aber wie wäre es, wenn ich anwalt bin und hier kostenlos tips gebe?

Keine Ahnung, ICH bin ja KEIN Anwalt. Darum die Bitte, dass ihr auch mit drauf achtet. Wurde uns schon mal gesagt, und da müssen wir halt vorsichtig sein.

@ orchi
ok, garantie ist volksmund. nur wie ist es mit der gewährleistung bei erhalt eines neuen artikels?
vom gesunden verstand müsste sich diese doch bei erhalt eines neuen artikels erneuern, oder?
letztens war mein dvd def ab zum händler, neu, und auch neue garaantie
irgendwas muss ich bei kaufmänischem recht verschlafen haben. (vwl studium)

aber wie wäre es, wenn ich anwalt bin und hier kostenlos tips gebe?

Rechtsberatungsgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/art_1__1.html



Zumindest die Verjährungsfrist beginnt (normalerweise) neu zu laufen, bei ausgetauschter Ware.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html


Ich würd den Verkäufer darauf noch mal ansprechen, nachhaken.


So ein Juraforum kann aber auch ganz nützlich sein:

http://www.juraforum.de/

http://forum.jurawelt.com/

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