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Hallo !
Seit die Gesetzeslage auch für Kabelnetzbetreiber so ist
....kann man so pauschal auch nicht sagen, denn...
Die Bundesnetzagentir, die hierfür zuständig ist, hat mir auf eine entsprechende Anfrage hin mitgeteilt, dass zwar grundsärtlich die freie Routerwahl besteht, Die Bundesnetzagentur aber keine Eingriffe in die Vetragsgestaltung des Anbieters vornimmt.
D.h. z.B. bei meinem Anbieter Unitymedia, das nur bei Verträgen, die ab dem Jahr 2014 abgeschlossen wurden, der Kunde die frei Wahl hat, Altverträge die davor abgeschlossen wurden sind hiervon jedoch ausgeschlossen.
Bevor du dir also einen eigene Fritzbox 69490 kaufst, solltest du im Vorwege mit deinem Anbieter klären, wie die entsprechende Situation dort ist.
Ansonsten kann es dir passieren das die Box keine Verbindun aufbauen kann, weil ihre MAC-Adresse im Netz des Betreibers unbekannt und nicht zugelassen ist/wird.
bye