Dr.Nope (55.005) Global Moderator 1250x Beste Antwort 2593x "Danke"
| Re: ist www.kino.to legal oder illegal? |
Das geht nicht, es wird angezeigt was runtergeladen wurde - egal ob im Ganzen oder stückchenweise. So ist es mit jeder Internetseite und mit Streamings auch.
Aber ne Frage.
Theoretisch, wenn die Programmierer einen Player entwickeln der von einem Server abspielt und die Datei nicht vom Server auf den PC downloadet.
Wie sieht es dann Rechtlich aus ?
§44a urheberschutzgesetz.
zumindest wär das meine Interpretation... das wird man noch viel drum streiten *g
Genau, alles Abzocke. Mein Bäcker wollte gestern doch tatsächlich, dass ich die Brötchen bezahle, die ich haben wollte!. Das muss man sich mal vorstellen - wo soll denn das noch hinführen?bleib bitte fair, behaupte nicht das wär alles soooo simpel. sonst gäbs hier nich soviel besucher
die gesetzteslage ist doch echt sooo kurios momentan... da weiss doch keiner mehr was los ist. vor allem ändert sichs permanent.
ich hab morgen termin beim anwalt, ich frag den direkt ob ich :
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L_
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benutzen darf... sicher is sicher -.-... wahrscheinlich muss ich dann da ohnehin jetzt dann jede woche anrufen @ "und? is noch aktuell? darf ich noch?" -.-...
ohne worte
Hallo Communtiy..
Habe mich mal etwas informiert über diese Online Filme, die man sich anschauen kann ohne eben das runterzuladen.
Zitat
Rechtslage
Ist online Filme sehen legal?
Meiner Meinung nach ja...
Siehe § 44a UrHG
Zitat:
§44a
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Dies besagt, da ich "keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung habe", kann ich legal die Filme ansehen, die mir die Plattformen wie Megavideo, Veoh, Googlevideo oder besonders youtube anbieten.
Es ist nicht bekannt, welche Verträge unter untereinander geschlossen wurden (Film Industrie und diese Plattformen)!
Aber es bestehen Verträge.
Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, die Verantwortung diesen Plattformen zu übertragen!
Die müssen das Copyright überwachen.
Warum ist online Filme sehen legal?
Dem Urheber eines Werks stehen nur die im UrHG festgelegten Verwertungsrechte ausschliesslich zu (§ 15 ff.).
Alle anderen Handlungen, die man mit einem geschützten Werk durchführen kann, werden eben nicht geschützt.
Über den reinen Konsum eines Werks kann der Urheber nicht befinden.
Deshalb meiner Meinung nach, eine rechtmässige Nutzung.
Ich darf mir Filme per Stream anschauen ohne wegen Vervielfältigung dran zu kommen.
Ich kenn auch kein Urteil darüber...
Anders wieder bei Kazaa, Emule und Co. wer dort runterläd, bietet gleichzeitig auch an.
Das ist verboten!
Was haltet ihr davon...
Ich mein teils ist das korrekt, nur das man beim stream ansehen ja nicht nur den film online sieht, man lädt ihn gleichzeitig runter, was einer vervielfältigung gleichkommt
Zusammengefasst. Da gehts um eine rechtmäßige Nutzung, das ist bei kino.to & Co. nicht der Fall.
Zitat
Über den reinen Konsum eines Werks kann der Urheber nicht befinden.Warum denn nicht? Wenn ich die DVD im Laden entwende um sie "nur" anzusehen ist das auch strafbar. Dann kommt noch dazu, dass angekündigt ist (s. News) den Laden auch hochzunehmen. Wäre ja nicht ohne Grund so.[/color]
Zitat
Es ist nicht bekannt, welche Verträge unter untereinander geschlossen wurden (Film Industrie und diese Plattformen)!Das ist mal ganz interessant. Wie kommt jemand auf die Idee, dass Verträge zwischen Rechteinhabern und den Betreibern solcher Plattformen bestehen? Wieso sollten die Rechteinhaber Verträge mit Leuten schließen, deren Geschäftsmodell es ist, aktuelle Werke kostenlos zu verbreiten und damit eben auch den Filmfirmen wirtschaftlich zu schaden?
Aber es bestehen Verträge.
Zitat
Dem Urheber eines Werks stehen nur die im UrHG festgelegten Verwertungsrechte ausschliesslich zu (§ 15 ff.).Aber: Bevor jemand solche geschützten Werke konsumieren kann, muss ein rechtmäßiger Erwerb oder eine Urheberrechtsverletzung(1) vorrausgegangen sein. Im zweiten Fall (und darum geht es ja hier) handelt es sich somit um eine unrechtmäßige Quelle, womit auch das Ansehen nicht rechtmäßig ist.
Alle anderen Handlungen, die man mit einem geschützten Werk durchführen kann, werden eben nicht geschützt.
Über den reinen Konsum eines Werks kann der Urheber nicht befinden.
(1)Am ehesten dürfte hier folgendes zutreffen (Das Vorführungsrecht ist explizit geschützt!):
"Das Vorführungsrecht ist das Recht, ein Werk der bildenden Künste, ein Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen."
UrhG, §19 (4)
Aber einerseits muss man ja wirklich sagen, das man eben die Filme nicht runterladet, eben nur anschaut.
Ich überlegt mal. Wenn ein Autohersteller ein neues Modell rausbringt. Ein fotografen eben das Model aufnimmt und es in einer Autozeitschrift veröffentlich. Obwohl da Model ja der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt wurde.
Ist das jetzt ein verbrechen oder was
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