Der hier erklärt alles sehr schön:
http://www.netzwelt.de/news/75713-youtube-videoerkennung-gegen-urheberrechtsverletzungen.html
Soviel zu youtube.
Vielleicht nochmal interessant zum Thema Streams:
1. "Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere [...] das Vervielfältigungsrecht"
UrhG §15 (1)
2. "Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl."
UrhG §16 (1)
3. "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
UrhG §53 (1)
Daraus ergibt sich:
Der Urheber hat das alleinige Recht auf Vervielfältigung/Kopieren. Das schließt vorübergehende Kopien mit ein (wie sie bei Streams z.B. entstehen). Eine Privatkopie ist nicht erlaubt, wenn das Werk aus einer vom Rechteinhaber offensichtlich nicht autorisierten Quelle stammt.
Schön, dass du auch aus der Schweiz kommst...
Es wäre aber noch schöner, wenn du das, was du hier angibst auch schriftlich belegen kannst. Woher weisst du denn das? Es wäre gut, wenn jmd. mal einen gerichtlichen Entschluss o. ä. vorlegen könnte!
Soviel ich weiss hast (oder hattest) du recht. Ich glaube aber, es gab vor kurzem eine Revision des Gesetzes, im Inet hab ich aber bis jetzt nocht nichts gefunden...
Tja, wäre echt schön.
Lg
Ich hab noch was gefunden, bzw. sogar was konkretes:
http://www.westdeutsche-zeitung.de/?redid=249396
ich hab alle mir bekannten (bzw. durch google findbaren) Jura-Foren durchgesucht. Allerdings konkret da, 0 Infos, bzw. ist sich keiner sicher... die werden nach 10 Postings genauso Offtopic und gehen sich gegenseitig an die Gurgel, wie in anderen Foren auch ^^
Ein Urteil gibts halt nicht.
(Dass die Seite an sich Juristische Probs hat, steht für mich ausser Frage. Möchte an der Stelle noch mal ausdrücklich Betonen dass es mir nur ums "Anschauen" geht)
Dazu folgend § 44a (UrhG):
Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Maxdome (ein anderes Video Portal fiel mit nihct ein :/) definiert "Streaming" wie folgt:
Der Unterschied zwischen Streaming und Download bzw. Herunterladen ist relativ einfach zu erklären: Bei einem Download befinden sich die Daten nach dem Download-Vorgang in Ihrem Downstream. Beim Streaming werden Daten für kurze Zeit auf ihrem Computer zwischengespeichert, müssen aber dem nachfolgenden Datenstrom wieder Platz machen und werden somit von den neuen Daten überschrieben....*gekürzt..Quelle: http://video-verzeichnis.maxdome.de/vod-glossar/streaming.php
Derartige Meinungen findet man auch überall wenns um Streaming-Begriff Erklärung geht. Allerdings wird im Falle von Video-Streaming wenns konkret um kritische Inhalte geht, dann auf einmal immer behauptet Streaming ist dasselbe wie Download.
Da könnte ich pers. jetzt kotzen..., weil evtl. hätten sich die Gesetzemacher näher Informieren sollen was was ist, welche Möglichkeiten bestehen, etc...
Aus dem Bauchgefühl heraus, mach ich mich ebenso strafbar, wenn ich dem Menschen von kino.to unterstelle, dass er böse Ansichten bezweckt, und keine Gebühren abführt, die Videos bewusst drin lässt. Das müsste ein Gericht feststellen, bzw. an der Stelle dann auch beweisen.
Verleitet mich zur Spekulation (ich weiss dass die nicht greift *g) dass ich quasi per Gesetz dazu genötigt werde (was ja eigentlich auch schon wieder ein Straftatbestand ist xD) über Seiten zu mutmaßen, nur weil deren Server nicht in Dtl. stehen. (Hätten wir auch noch Diskriminierung udn Antisemitismus ^^)
Auf der Justizseite da oben findet man selbst unter Volltextsuche nicht mal den Begriff Streaming.
Etwas Eindeutiges (Glaubbares) war nicht aufzufinden, ausser halt die Masse an pers. Meinungen, die sich auch alle widersprechen :/
Ich hab mir da auch (schade, Link leider nicht gespeichert) ein 300 Seiten Dossier zu dem Thema Urheberschutzgesetz gegriffen. In dem (was sich komplett wieder mit anderen Offiziellen Meinungen beisst) war sogar die Rede davon, dass ehemals, im TV ausgestrahlte Inhalte nix Illegales wären. Sondern es allein darauf ankommt:
1. Ist die seite offenbar rechtswidrig?
(bei kino.to wird das bei den aktuellen Filmen definitiv der Fall sein)
2. ist die Vorlage offensichtlich rechtswidrig. Dass der Punkt wo bisher wohl (also vor dem 1.1.2008) das Schlupfloch mit dem "Downloads sind gedulded" bestand.
Allerdings haben die auch nur von Tauschbörsen gesprochen..., die Bedeutung von Streaming ist wohl keinem Bekannt :/
In dem Fall kino.to (ist nur meine pers. Meinung) ist die Seite noch nciht mal komplett (also zu 100%) rechtswidrig. Immerhin findet man extrem alte Videos da. Der Content wird wohl auch von Usern gemacht, ähnlich wie bei Youtube, MyVideo. Nur dass halt nicht von Seiten der Betreiber permanent Illegaler Inhalt gelöscht wird.
Das Fazit was ich von den JuraForen mitgenommen habe, ist, obwohl die sich wie gesagt alle unsicher waren (!!!), dass das wohl den selben Bestand haben wird wie Hehlerei.
Wenn man sich Ware auf "dubiosen" Wegen besorgt, macht man sich ebenso Strafbar wie der, der die anbietet.
Wirklich rausgefunden hab ihc im Endeffekt nix..., wollte euch nur, nachdem ich das GEfühl hab ich hab durch meine Endloslangen Postings den Thread versaut, wenigstens meine Erkenntnisse teilen.
Mein Fazit: ich werd kino.to definitiv nie wieder besuchen. aber die gesetzliche lage, erscheint mir zumindest, alles andere als geklärt oder sicher...
(ich glaub auch nicht dass die, falls es bei nutzern zu einer anklage kommen sollte, bei gericht, auch nur ansatzweise das fachwissen für eine diskussion auf dem level hätten, oder generell überhaupt wissen von was sie da reden)
da greift wohl wirklich nur: aktueller kinofilm im i-net? dass kann nur illegal sein.
da frag ich mich jetzt allerdings auch wieder, inwieweit unsere ach so neutrale justiz, nicht selber opfer von hetzkampagnen geworden ist. wirklich ahnung, was legal/illegal ist, scheint keiner zu haben.
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ps: download....
ist für mich als definition, udn so sehen das auch alle deren meinung ich die letzten stunden lesen konnte (sofern es nicht um stream ging) als etwas. wo man einen link klickt. man sachen runterlädt (downloaded) und erst dann, wenns fertig ist die datei benutzen kann. dann hat man ne datei mehr im ordner..., und man kann die immer wieder angucken/benutzen/ausführen. dass ist (meine meinung!) bei streaming nicht gegeben.
ps: sry für meine schachtelsätze *g
pps: meine pers. meinung halt. keine beratung oder ähnliches. nur das, was ich als feedback rausnehme vn den ganzen diskussionen die ich diesbezüglich die nacht über gelesen habe. (jap, hatte langeweile, und hat mich interessiert *g)
wer wirklich ne 100%ige antwort auf das thema will, wird wohl das erste gerichtsurteil zu dem sachverhalt abwarten müssen. ansonsten gilt grauzone, finger weg.
noch mal sry, fürs thread zuspammen :-)
sry doppelposting:
@ lisaa:
2. "Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl."Auf so Dinger bin ich auch in Massen gestossen. Quelle wär da Interessant. Ist aber wieder der Punkt weil...
UrhG §16 (1)
was ist ein Vervielfältigungsstück? Dass heisst nach meinem EMPFINDEN, ich müsste das Video erst mal als Datei da haben. Und dass ist beim Streaming nicht der Fall.
Hab ich nur nen Brocken/Bruchstück von nem Video, kann ichs auch schlecht Vervielfältigen o.O
Daraus ergibt sich:Dass ist bei Musik wohl auch Falsch, weil da mischt die GEMA mit, der Musiker darf mit seiner Musik machen wonach er lustig ist aber muss zahlen wenn er der GEMA beigetreten ist (so hab ich das verstanden, kannst mich gern korrigieren)
Der Urheber hat das alleinige Recht auf Vervielfältigung/Kopieren. Das schließt vorübergehende Kopien mit ein (wie sie bei Streams z.B. entstehen).
Beim Streamen entstehen für mich auch keine wirklichen Kopien, lediglich Fragmente, die einzeln für sich, total unbrauchbar sind. Und da reicht auch ein Fragment dem anderen die Hand. Es wird Leute geben die da Fit sind udn was draus basteln können, bzw. Programme von drittanbietern die draus was stricken können. Das harmoniert aber nicht damit dass das angucken (Fragment für Fragment) schon nen Sinn machen würde. Nen Urheberrechtlich geschütztes Bild kannst auch in nem Texteditor öffnen... kopier den Mittelteil, speicher neu ab dann kannst damit 0 anfangen. Nix wert das ding, weil total unbrauchbar denn nur die Datei als Gesamtes, gibt dir das Bild was sehen willst.
Ergo, wenn ein Musiker Langeweile hätte (wenn er bei der GEMA ist, keine Ahnung :/, nur als Beispiel jetzt), kann er nicht mal seine Musik auf ner von ihm selbst gebauten HP anbieten... wenn er Pleite wäre.
Die einzige Ausnahme, dass er überhaupt seine eigene Musik anbieten kann, ist als STREAM, aber dann auch nur noch dann, wenn keine Werbung auf der Seite ist. Kein Banner etc. weil damit würde ihm man Gewinnabsichten unterstellen.
Unter Urheberrecht so wie du das definierst, würde ich auch noch was anderes verstehen..., weil GEMA ist ja nicht der Urheber.
Link zu der Seite:
http://www.bpb.de/themen/4WT7Y0,0,Bis_hierher_%96_und_nicht_weiter_Wie_das_Urheberrecht_unser_Leben_beeinflusst.html
Zum Dossier:
http://www.bpb.de/files/0GKFWO.pdf
Quelle: Dossier s.o., Seite 293, unteres Drittel:
Diese Exklusivität geht so weit, dass Künstlerinnen und Künstler selbst
nicht mehr darüber entscheiden können, was sie mit ihrer Musik machen wollen.
Wenn zum Beispiel eine Komponistin, die bei der GEMA gemeldet ist, ihre eigenen
Stücke auf ihrer Homepage zum Herunterladen anbieten will, muss sie dafür ein
Entgelt entrichten – 0,125 Euro pro Download (Stand Juni 2006). Das kann je nach
Anzahl der Downloads viel Geld kosten. Seit Sommer 2006 bietet die GEMA zwar
einen kostenlosen Tarif für die „Eigenpräsentation von GEMA-Mitgliedern“, allerdings
nur für den Abruf als Stream, nicht als Download.
Geht am Thema vorbei, weil dass is Musik Zeugs, obs rechtlich relevant ist, ist hier auch Fraglich. Aber Urheberzeugs is lange nicht so simpel wie man das gern hätte :/
Möchte auch noch mal Anmerken, hier tippelt ein Verwirrter der einfach gern Klarheit/andere Meinungen hätte. Keiner der n Plan davon hat.
Die ganzen Infos die ich mir jetzt reingeballert habe, haben mich auch nur noch weiter verwirrt *lol
edit: vor allem, weil lisaa wirlich recht damit hatte. Musik kann man (momentan?) streamen sogar rippen und speichern sofern die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig erscheint. Davon kann man dann Kopien machen, sich anscheinend den Musikorder vollhauen. o.O, die dateien seinen freunden schicken etc o.O (ehemals begrenzt auf 7, mom ist die anzahl wohl unklar, bzw. steht angeblich nicht fest)
da is quelle auch dossier, welches übrigens 385 Seiten hat.(15mb) man kann angeblich sogar cd´s mit pers. ausgewählten, urheberrechtlich geschützten musikstücken in kleiner zahl an WENIGE verschenken...
bisher dachte ich immer der ganze urheberkrempel fing mit der musikindustrie an... mom isses anscheinend einfacher für lau an musik zu kommen, als nen film zu streamen ...
soll da noch einer schlau werden -.-
edit: 45.000 Aufrufe bei diesen Thread in 3 Tagen. Soll mir da noch jemand sagen dass Legal/Illegal simpel ist. Und dass nur hier... das Thema gibts über zig Domains, in zig Foren...
§ 44a (UrhG):Das ist interessant, weil das IMHO genau auch Streaming abdeckt. Allerdings nur, wenn der Datenstrom von dir (als Vermittler) weitergeleitet wird oder das Ganze eine rechtmäßige Nutzung darstellt, also z.B. bei pay-per-view bei Maxdome & Co.
(ich glaub auch nicht dass die, falls es bei nutzern zu einer anklage kommen sollte, bei gericht, auch nur ansatzweise das fachwissen für eine diskussion auf dem level hätten, oder generell überhaupt wissen von was sie da reden)Das sind dann wahrscheinlich die, die gerade herausgefunden haben, dass es das Internet jetzt auch schon für Computer gibt und dass man aus Computern sichergestellte Arbeisspeicherriegel auswerten und vor Gericht als Beweismittel vorlegen sollte
@ lisaa:Auf so Dinger bin ich auch in Massen gestossen. Quelle wär da Interessant.Das ist direkt aus dem Gesetzestext (UrhG). Paragraph und Absatz steht jeweils drunter.
was ist ein Vervielfältigungsstück?Genau das ist auch meine (letzte?) Unsicherheit. Ist eine flüchtige/temporäre Kopie eines kleines Teilstücks auch schon ein Vervielfältigungsstück?
*seufz, dich könnt ich lieben xD
Das ist interessant, weil das IMHO genau auch Streaming abdeckt. Allerdings nur, wenn der Datenstrom von dir (als Vermittler) weitergeleitet wirdBin ich denn lebensmüde o.O? Ich werdn Teufel tun was weiterzuleiten ^^... dann wär ich ja quasi ne Quelle des Illegalen xD
und mir gehts ja auch nur ums angucken, was der betreiber von kino.to für nen stress am hals haben könnte, kann mir doch herzlich schnurz sein *denk
das müssen doch wohl immer noch gerichte feststellen, von daher ist "offensichtlich rechtswidriger" inhalt auch wieder total lächerlich.
wenn mich kunde x nicht bezahlt, er das aber nur vergessen hat (2 jahre ^^) und ich laut denke "hm... will er mich betrügen?" hab ich auch direkt ne klage am hals. dass festzustellen was betrug ist oder nicht liegt nicht in meiner hand.
und dass es kurios und komisch, eigenartig und unerwünscht ist dass ein film im i-net landet, obwohl erst seit nem tag im kino.... dass is mir vollendens bewusst. aber rechtswidrig? dass heisst strafbar!!
ist es strafbar? in ... ich hab das nest vergessen wo der herkommt, offensichtlich nicht.
ob es so ist, oder nicht, ist für mich nicht einsehbar, und je mehr ich mich in die materie einlese, desto unsicherer werde ich.
da is gar nix rund, hingeklatschte paragraphen (offensichtlich muss man sich, bevor man online geht, wirklich extremst mit paragraphen auseinandersetzen)
heisst das etwa "internet gibts nur für juristen"??? wobei nicht mal die waren sich sicher....,
jedenfalls juristerei zu studieren werd ich wohl nich auf die reihe kriegen , wenn ich fies wäre, würde ich mich jetzt diskriminiert fühlen.
oder das Ganze eine rechtmäßige Nutzung darstellt, also z.B. bei pay-per-view bei Maxdome & Co.DAss is genauso schwammig. Woher soll ich wissen, ohne dass ich deren Abrechnung gesehen UND überprüft habe, ob die nicht auch Leichen im Keller haben. Selbst Namenhafte TV Sender könnten mir illegale Inhalte unterjubeln, ich würde davon nix mitbekommen (woher auch)
da fällt mir auch noch usernext ein? dass doch garantiert auch illegal oder? ahso... das kostet geld. also ist illegal nur dann wenn die kriminellen sich nicht dran reich verdienen und leute ausnutzen?
dass macht so auch keinen sinn... wobei der kino.to mensch wird bei ner mio leute pro tag, nicht schlecht verdienen bei den bannern.
allerdings macht bild.de sogar indirekt werbung -.-
http://www.bild.de/BILD/digital/technikwelt/2008/06/09/illegal-filme-gratis/im-internet-sehen,geo=4781796.html
also wenn nette, liebe, unschuldige bildleser diesen beitrag gelesen haben, man wirklich leute anzeigen würde (was ich mir nicht vorstellen kann, aber nur mal als these) die dann den bild-link klicken, drauf landen o.O *schweigt
Das sind dann wahrscheinlich die, die gerade herausgefunden haben, dass es das Internet jetzt auch schon für Computer gibt und dass man aus Computern sichergestellte Arbeisspeicherriegel auswerten und vor Gericht als Beweismittel vorlegen sollteAngeblich nehmen die ja auch Drucker mit xD *fg ^^, n paar RAM findet man überall *lol
(in nem Justizforum hab ich die scherzhafte Bemerkung gelesen/interpretiert, dass die wohl gerade mitbekommen haben was ein Browser ist xD *lol)
Das ist direkt aus dem Gesetzestext (UrhG). Paragraph und Absatz steht jeweils drunter.Genauso Schwammig ist $44a "die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben" o.O Wo fängt ne wirtschaftliche Bedeutung an...
Genau das ist auch meine (letzte?) Unsicherheit. Ist eine flüchtige/temporäre Kopie eines kleines Teilstücks auch schon ein Vervielfältigungsstück?
gut..., bei aktuellen Filmen kann man das annehmen (wer beschließt das?)
Aber bei alten? Ab wann is ein Film alt? Ich hab irgendwo gelesen (ausm gedächtnis jetzt... das find ich sowieso nich wieder -.-) 70 Jahre wären in dem Falle "ALT"........
......
..... .... .... ich könnte jetzt was sagen -.-... ich spars mir -.-
wobei, die ironie kommt garantiert nicht bei jedem an, aber vor 70 jahren war 1938... was da im tv kam is garantiert auch illegal / verboten -.-
ich hab allerdings auch gelesen (die hacken ja echt nur auf dem punkt rum, "rechtswidrige vorlage" etc) dass man durchaus tv dinger im i-net gucken kann. ohne jetzt gleich ein verbrecher zu sein.
*seufz, dich könnt ich lieben xDNein, das wäre ja gerade erlaubt! Bezieht sich eher auf Betreiber von Routern, Proxy-Servern etc. wo dein Datenstrom ja zwangsweise durchkommt. Damit nicht jemand auf die Idee kommt, die zu verklagen, weil sie "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte weitergeleitet haben. Das, da gebe ich dir recht, ist in einigen Fällen sicherlich auch interpretierbar, aber in denen um die es hier geht (Filme, Serien, etc.) handelt es sich 100% nicht um eine rechtmäßige Nutzung.
Bin ich denn lebensmüde o.O? Ich werdn Teufel tun was weiterzuleiten ^^... dann wär ich ja quasi ne Quelle des Illegalen xD
und dass es kurios und komisch, eigenartig und unerwünscht ist dass ein film im i-net landet, obwohl erst seit nem tag im kino.... dass is mir vollendens bewusst. aber rechtswidrig? dass heisst strafbar!!Ja, natürlich. Die Verbreitung wurde ja nicht vom Rechteinhaber autorisiert und ist damit rechtswidrig und auch strafbar.
[Maxdome]Im Gegensatz zu einer Webseite, die offiziell in Tonga gehostet wird und schon durch das fehlende Impressum gegen deutsches Recht verstößt, haben Maxdome und die TV-Sender ihren Sitz in Ländern, die nicht im "rechtsfreien" Raum liegen. Sie sind somit der Gerichtsbarkeit jederzeit zugänglich, daher ist anzunehmen, dass sie keine rechtswidrigen Inhalte bereitstellen. Und wenn doch, so ist das IMHO nicht "offensichtlich rechtswidrig" und dürfte für den Verbraucher folgenlos bleiben. Im Gegenteil, du könntest die ja wegen Betruges verklagen, weil du Geld für eine gestohlene/gefälschte Leistung bezahlt hast.
DAss is genauso schwammig. Woher soll ich wissen, ohne dass ich deren Abrechnung gesehen UND überprüft habe, ob die nicht auch Leichen im Keller haben. Selbst Namenhafte TV Sender könnten mir illegale Inhalte unterjubeln,
da fällt mir auch noch usernext ein? dass doch garantiert auch illegal oder? ahso... das kostet geld. also ist illegal nur dann wenn die kriminellen sich nicht dran reich verdienen und leute ausnutzen?Hat mit Geld nix zu tun. Usenext bietet nur einen Zugang zum Usenet. Dort angekommen hat der Benutzer dann wieder selbst zu entscheiden, welche Inhalte er herunterladen darf und welche nicht. Natürlich dürfen Filme auch dort nicht heruntergeladen werden.
also wenn nette, liebe, unschuldige bildleser diesen beitrag gelesen haben, man wirklich leute anzeigen würde (was ich mir nicht vorstellen kann, aber nur mal als these) die dann den bild-link klicken, drauf landen o.ODer Besuch der Webseite ist ja nicht strafbar. Nur wenn man sich Filme ansieht, wird es kritisch. Und darauf wird in dem Artikel ja auch hingewiesen.
ich hab allerdings auch gelesen (die hacken ja echt nur auf dem punkt rum, "rechtswidrige vorlage" etc) dass man durchaus tv dinger im i-net gucken kann. ohne jetzt gleich ein verbrecher zu sein.Was meinst du damit? Wenn ich auf den Seiten der TV-Sender Sachen ansehe, ist das legal. Wenn ich die runterlade, auf meine Webseite stelle und du sie dir dort anguckst, ist es nicht mehr legal. Dann bist du ein "Verbrecher". Ich allerdings auch.
Nein, das wäre ja gerade erlaubt! Bezieht sich eher auf Betreiber von Routern, Proxy-Servern etc. wo dein Datenstrom ja zwangsweise durchkommt. Damit nicht jemand auf die Idee kommt, die zu verklagen, weil sie "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte weitergeleitet haben. Das, da gebe ich dir recht, ist in einigen Fällen sicherlich auch interpretierbar, aber in denen um die es hier geht (Filme, Serien, etc.) handelt es sich 100% nicht um eine rechtmäßige Nutzung.Hm..., da fallen ja dann sogar die Provider rein, wobei ich dein Fazit, dass es sich 100%ig nicht um eine rechtmässige Nutzung nicht als bewiesen ansehe. Woran machst das fest?
Wegen Tonga (so hieß das Nest ^^)? Also alle Seiten aus Tonga sind "offensichtlich rechtswidrig"? Oder weil das Impressum nicht passt? (als wenn ich da je draufgeguckt hätte)
Wo fängt jetzt "offensichtlich" an, und ab wann MUSS ich anfangen Seiten in ne Schublade zu werfen und schlecht von denen zu denken?
Ja, natürlich. Die Verbreitung wurde ja nicht vom Rechteinhaber autorisiert und ist damit rechtswidrig und auch strafbar.Davon kann man ausgehen, aber feststellen/klären können dass doch wohl nur Richter/Gerichte, oder hat sich das geändert? Früher galten Leute solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen worden ist. Im Zweifel für den Angeklagten (wobei ich hier noch nicht mal ein Indiz hätte dass der Kino.to Mensch angeklagt wäre)
Muss ich dass jetzt entscheiden? Soll ich mutmassen? Dank dem von dir zitierten Paragraphen, gibts da auch noch ne Lücke für ihn... er Verteilt doch auch nur... Der Datenstrom kommt zwangsläufig durch seine Seite.
Im Gegensatz zu einer Webseite, die offiziell in Tonga gehostet wird und schon durch das fehlende Impressum gegen deutsches Recht verstößt,Uff, aber wenn die Seite aus Tonga kommt, braucht die dann überhaupt ein Dt. konformes Impressum? Ich weiss es pers. nicht...
haben Maxdome und die TV-Sender ihren Sitz in Ländern, die nicht im "rechtsfreien" Raum liegen. Sie sind somit der Gerichtsbarkeit jederzeit zugänglich, daher ist anzunehmen, dass sie keine rechtswidrigen Inhalte bereitstellen. Und wenn doch, so ist das IMHO nicht "offensichtlich rechtswidrig" und dürfte für den Verbraucher folgenlos bleiben.Wo fängt das an. Also sagst du mir jetzt, dass du das ganze so verstanden hast dass ich wirklich Leute, aufgrund ihrer Herkunft, ihres Landes generell gleich in die kriminelle Szene stecken soll. Geht mir ähnlich, so kommt mir das ja auch vor... nur kann das sein? Diskriminierung bzw. Antisemitismus ist meines Wissens auch strafbar. Macht doch eignetlich nich wirklich Sinn, oder?
Im Gegenteil, du könntest die ja wegen Betruges verklagen, weil du Geld für eine gestohlene/gefälschte Leistung bezahlt hast.Ich kann auch kino.to verklagen, weil die in Tonga leben, und mich zu ner Straftat verleiten. Wenn dein Auto draussen stehen lässt, offene Tür, Schlüssel steckt, evtl. läuft sogar noch der Motor dann hast du genauso ne Klage am Hals. Verleitung zu ner Straftat...
Hat mit Geld nix zu tun. Usenext bietet nur einen Zugang zum Usenet. Dort angekommen hat der Benutzer dann wieder selbst zu entscheiden, welche Inhalte er herunterladen darf und welche nicht. Natürlich dürfen Filme auch dort nicht heruntergeladen werden.sry, jetzt hab ich den Faden verloren :/
Der Besuch der Webseite ist ja nicht strafbar. Nur wenn man sich Filme ansieht, wird es kritisch. Und darauf wird in dem Artikel ja auch hingewiesen.
Was meinst du damit? Wenn ich auf den Seiten der TV-Sender Sachen ansehe, ist das legal. Wenn ich die runterlade, auf meine Webseite stelle und du sie dir dort anguckst, ist es nicht mehr legal. Dann bist du ein "Verbrecher". Ich allerdings auch.Also lt. dem Dossier (was übrigens selber sagt, dass es nur die Meinung der Leute da widerspiegelt, die sich allerdings anmaßten, so nen Urheberrechtsdingsn VERSTÄNDLICH auszudrücken (was da jeder Interpretiert is log. nicht deren Problem... und was die Gerichte draus machen würden, mag dank Super Argumentationsvermögen und Kritik- sowie Diskussionsfähigkeit von Anwälten und Co noch auf nem anderem Blatt Papier stehen. Aaaaaber, da stand dass, sofern deine Vorlage (also das Medium, von dem die Kopie beziehst) legal erworben wurde, kannst du durchaus 7 Besucher auf der Webseite haben, ohne dass das strafbar ist.
klar... jetzt kann man fragen woran stellt man fest ob 7 leute da waren *g
aber lt. gesetz, könnten 7 leute auf deine HP und sich dass angucken was da als video hochgeladen hast. da wären dann weder du, noch ich auch nur ansatzweise ner straftat beschuldigt. so hab ichs zumindest verstanden. glaub aber die leutchens die für die gesetzesentwurfe verantwortlich waren, hatten null plan was sie da gemacht hatten *g
jaaa, bei kino.to stehen zahlen die sind grösser als 7, könnte (nagut, bei dem wirbel nic mehr ^^) aber eigentlich, hätten dass auch alles fake zahlen sein können.
ich hab bei google auch nie ins impressum geguckt :/
haben die überhaupt eins? nich dass google nix in dtl. zu suchen hat, weil seiten sollten schon ein dt. zulässiges impressum haben.
hat eins, mit 2 klicks erreichbar. aber gabs da nicht den paragraphen dass das auch mit 3 klicks erreichbar sein musste? von jeder seite aus? (bin ich mir nich sicher, allerdings auch zu faul zu googlen grad (lool))
edit: bei google klappt das mit den 3 klicks, die haben überall den link zur startseite :-)
jetzt hab ihc echt zum ersten mal das impressum von google gesehen xD *lol
allerdings weiss ich immer noch nich ob 3 klicks pflicht sind ^^
Bin hier zufällig über den Thread gestolpert, da ich gehört hatte das die hier häufiger erwähnte Seite aus Tonga illegal ist. Ich weiß jetzt einfach mal nicht, ob es noch viel hinzuzufügen gibt, aber vielleicht um das mal abschließend zu klären, da hier zwischendurch etwas verwirrende (eventuell unter Drogenkonsum entstandene) "Satzgegbrabbel" geschrieben wurden.
Also die erwähnte Seite ist in Tonga.
Eine Seite in Tonga zu listen (hosten) kostet 1000 Dollar und man spart sich unangenehme Fragen, wie z.B. bei de-Domains.
Die dort gelisteten Seiten fallen unter tongisches Recht (es handelt sich hierbei um einen Inselstaat), somit ist es schwer für die Filmindustrie, GEMA etc.. die Betreiber dieser Seite zu verklagen oder diese aus dem Netz zu entfernen.
Hierzu eine Anmerkung zu Antisemitismus (in Kürze): Die Semiten waren ein Volksstamm aus dem Nahen Osten, als weiteren Begriff gibt es die semitischen Sprachen, abgeleitet von diesem Volksstamm.
Dies wären z.B. arabisch, hebräisch....
Nun zum Begriff Antisemitismus, dieser bezeichnet eine rassische oder auch religiöse Diskriminierung von Menschen jüdischen Glaubens, nicht verwechseln mit semitischen Sprachraum, ergo auch ein Araber kann Antisemitit sein;
Nun zurück zum Thema!
Der Inselstaat Tonga wird nicht viele Bürger jüdischen Glaubens haben, dass können andere genauer recherchieren.
Dies ändert aber nichts daran, dass das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Material nach deutschem Recht illegal ist.
Nun ob nun "streamen" oder herunterladen, dies ändert nichts daran, dass man sich illegales Material ansiehst, bei diesem Vorgang speicherst man dieses Material zwar nur zwischen, dies ist aber nach Rechtsauslegung nicht anders zu bewerten, als das vollständige Runterladen.
Ob das nun manchen gefällt oder nicht!
Der Begriff "streamen" muss nicht im Gesetz stehen, dies wird allgemein gehalten und wichtig ist der innewohnende Rechtsgedanke.
Grundsätzlich zählt übrigens vor Gericht nicht unbedingt die Rechtsauslegung des jeweiligen Angeklagten.
Dass die Seite fast nur urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, sollte auch jedem nicht rechtlich versierten Nutzer klar sein.
Ich habe dort jedenfalls noch keinen Stummfilm von Charlie Chaplin gesehen, dafür aber viele aktuelle Kinofilme.
Ich hoffe das war nicht zu negativ, aber manche Sachen müssen einfach klar gestellt werden, heutzutage hat jeder eine Lizenz zum Schreiben und immer weniger machen sich die Mühe Begriffe zu kennen, welche sie nutzen.
Dass leben unsere Politiker uns leider vor.
Dr.Nope (55.004) Global Moderator 1250x Beste Antwort 2593x "Danke"
| Re: ist www.kino.to legal oder illegal? |
Nachdem ich mir jetzt die bisherigen Posts durchgelesen hab muss ich wieder mal feststellen wie sehr man doch so kleine und nichtige Dinge hochpushen kann.
Selbstredend ist auch mir bekannt das ca. 80-90% der Filme bei kino.to gegen unsere Rechtslage verstoßen und sich da "einige" Leute reinknien werden um dem entgegenzuwirken.
Ich will aber auch mal eins deutlich anprangern.
Es wird IMMER solche illegale Seiten geben, wobei sie nur nach unserem Gesetz illegal sind, aber solange wir Menschen, wobei ich primär von uns hier im alten, verkackten Deutschland rede, von allen Seiten derart ausgenommen werden das VIELE gezwungen sind an allen Ecken und Ende zu sparen muss ich ehrlich zugeben... ich bin ihnen nicht böse wenn sie Seiten wie Kino.to besuchen und sich Filme anschauen.
Ich selber gehöre durch meine berufliche Weiterentwicklung sicher schon eine Weile nicht mehr dazu, dennoch heißt es für jedermann sein Geld zusammen zu halten.
Betrachtet man zB die Eintrittspreise im Kino und vergleicht sie mit den Preisen bevor der Euro Einstand hielt sollten wir ehrlich gesagt nicht nur auf den unverschämt hohen Benzinpreisen oder den menschenverachtenden und unwürdigen Preissteigerungen in der Energieversorgung rumhacken, sondern endlich mal aufstehen und der Wahrheit ins Auge blicken.
Mit dem Euro hat sich jeder WO ER NUR KONNTE einen Vorteil verschafft. Nicht das dies neu wäre, zahlen wir doch zum Beispiel immer noch eine Steuer die eingeführt wurde um den ersten Weltkrieg zu führen. Es gab mal eine WISO Sendung, noch kein halbes Jahr her, in der die zuständige Finanzbehörde deswegen interviewt werden sollte dies aber ablehnte. Dennoch gab es einen Schriftverkehr und der Wortlaut (nicht ganz perfekt genau aber fast!):
"Der Mensch ist ein Gewohnheitstier". Womit die Sache gerechtfertigt wurde.
Also man sieht das selbst der Staat sich bedient wo er nur kann.
Und selbst wenn ich nicht zu der Bevölkerungsgruppe gehöre die fürchten muss in den nächsten 5 Jahren am Bettelstab zu enden, so werde ich sicherlich zu denen gehören die sich durch derartiges Hochpushen beeindrucken lassen.
Ich will nochmals betonen das ich nicht beabsichtigt habe hier Fachsimpeleien anzustellen. Viel mehr war ich eigentlich nur der Meinung das hier mal eine menschliche Meinung reingehört.
Und ich hoffe bei Gott das sie an Kino.to nicht rankommen, die Seite nicht geschlossen wird und ebenso keine Informationen der User rausgegeben wird.
Wir, die Menschen die ihr Leben lang hart arbeiten, sich fortbilden/weiterbilden, neue Chancen wahrnehmen um letztendlich nur noch mehr Arbeit zu leisten, werden gnadenlos von allen Seiten ausgenommen.
Darüber sollte man sich erstmal Gedanken machen.
Und ich darf erwähnen, wenn die Leute die ich kenne (ich selber gehöre nicht dazu da ich dafür viel zu viel arbeite und nach der Arbeit sicherlich keine Lust habe noch weiter am PC zu sitzen) JEMALS aufgegriffen werden sollten, ich würde ihnen die besten Anwälte zahlen. Und davon kenn ich auch 2 welche sogar ausgezeichnete Kenntnisse haben, AUCH in Sachen Internet und dazu gehörende Bereiche.
Steht endlich auf. Foren recht und schön. Aber solange WIR nicht endlich aufstehen und unsere Meinung, unseren Frust rauslassen, uns endlich wehren wird dies ewig so weitergehen.
Es sind EURE Geldbeutel an denen sich JEDER labt und freut wenn er wieder ein paar Scheine mehr rausziehen kann.
Denkt darüber mal nach.
Viel Spaß auf kino.to.
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