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Hat sich erstmal erledigt hier in D.
Vorerst geschlossen, verhaftet und verboten.

Meldung auf kino.to (ohne www):

 

Zitat
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

    
;D

« Letzte Änderung: 08.06.11, 15:18:03 von ned_devine »

Oh, ich hatte die Infos gar nicht gesehen.
War ich wohl etwas zu spät.
 ;D

« Letzte Änderung: 09.06.11, 19:48:44 von Ava-Tar »

Nö wieso? Steht doch drin dass das Streamen noch erlaubt sei. Nicht das Hochladen oder Runterladen.

aber...
um das festzustellen , nimmt dir die Kripo ggf den PC erstmal weg ...

Lauter Schlaumeier ..... und nachher kommt hier das Gejammer ....

Nö wieso? Steht doch drin dass das Streamen noch erlaubt sei. Nicht das Hochladen oder Runterladen.

   
Jemand ist der "Meinung" das es so ist. Das heißt noch lange nicht, dass er Recht hat. Die anderen teilen die Meinung, auch kleine Stücke downzuloaden ist schon ein Verstoß. Also sehr dünnes Eis.
Hat sich erstmal erledigt hier in D.
Vorerst geschlossen, verhaftet und verboten.

Meldung auf kino.to (ohne www):

  ;D


Ich glaube den Nachfolger schon gefunden zu haben :
 Kino (punkt) chill (punkt) to
http://www.telemedicus.info/urteile/tag/Streaming

ohne Kommentar  :-[


Zitat von: telemedicus.info
Die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken als „Stream“, bzw. „Musik-on-demand“ ohne die Zustimmung des Rechteinhabers ist nach §§ 108 Abs. 1 Nr. 5, 108 a Abs. 1, 85 Abs. 1, 19 a UrhG strafbar

Ja, aber das bezieht sich doch nur auf die Anbieter, also die Seitenbetreiber, nicht die Nutzer. Und das das Bereitstellen solcher Inhalte in der Regel nicht legal ist, ist ja bekannt. Unklar ist ja, ob das Laden per Stream, also der aktuell gesehene/gehörte Teil eines Films oder Musikstücks, schon als illegale Kopie gilt, oder nicht (da keine vollständige Kopie geladen wird).
   
Wenn das nicht illegal wäre, dann könnte jemand den Download des ganzen Filmes 2 Minuten vorher abbrechen und sagen, ist ja keine ganze Kopie. Für mich ist eindeutig auch bei kleinen Stücken die gepuffert werden illegal.

Ja komisch. Die Leute, die an lautesten nach Blu-ray-Playern rufen, jammern jetzt darüber, dass sie dieses qualitativ minderwertige Zeug nicht mehr für lau sehen können.
 ;D

Das war doch wohl klar " ODER".
Haben die gedacht das mit der Schließung der Seite Schluss ist.  ???

Wie Naiv muss man dann wohl sein.
Selbst der Esel ist nicht Tod.

Hier gehts weiter

Burgeule

   
Steht im Prinzip bereits im kino.to Thread als Link zu heise drin. Ja sicher war das klar. Ich fass das mal zusammen.
« Letzte Änderung: 21.06.11, 20:27:08 von Dr.Nope »

« Flash Update .. &: Beta 2 vom flashplayer11 ist da....Sandboxie »
 

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