@Geli
Wenn man mit jemanden zusammen lebt(zusammen Wohnt)
Ist nich eine NICHTEHELICHE PARTNERSCHAFT sondern eine EHEÄHNLICHE PARTNERSCHAFT
und das ist doch der Punkt,es wird gewertet wie eine ehe (auser Steurlich)und da müste er ja nicht zahlen weil seine
EHEÄHNLICHE PARTNERIN die gez schon zahlt.
Genau DAS hat doch schon tremor4fun so schön beschrieben
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Richtig, wenn es um Leistungen geht (siehe Hartz) da BEKOMMT man ja aber in der Regel auch was.
"Sie leben in eine EHEÄHNLICHEN Gemeinschaft, sie haben leider KEINEN Anspruch mehr auf...."
Hier geht es darum, zu beweisen, das man NICHT in einer EHEÄHNLICHEN GEmeinschaft lebt.
Anders bei der GEZ. Da BEZAHLT man. Und zwar wenn man verheiratet ist nur einmal, und wenn nicht, dann halt 2x.
(Wobei es ja die Regel mit den gemeinsam genutzten Geräten gibt, bezieht sich aber nur auf 1x Fernseher und 1x Radio). Alles weitere muss gezahlt werden. Da gibts kein EHEÄHNLICH.
Und für die GEZ ist es eine "nichteheliche Partnerschaft"
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Auch wenn man es "eheähnliche Partnerschaft" nennen würde, steht eindeutig in ihren Statuten, dass es eben NUR für EHEPAARE gilt
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Also bleibt entweder heiraten, um es zu "legalisieren" für die GEZ oder in den sauren Apfel beißen.
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Geli
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