Ich Persönlich halte das für einen Witz,nach 8 Jahren n zu kommen und diese Gebühr einfordert.Nun stimmt das oder nicht?
Da hat er eben 8 Jahre Glück gehabt
Ich ziehe zu meinem nichtehelichen Partner, der bereits seine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Kann ich meine Geräte nun abmelden?[/i]
Ja, wenn die gemeinschaftlich genutzten Geräte weiterhin auf Ihren nicht-ehelichen Partner angemeldet bleiben.
Nein, wenn Sie weitere Rundfunkgeräte im eigenen Zimmer oder in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug zum Empfang bereithalten.Und DAS war schon immer so bei der GEZ
Die selben Fragen und Regeln.
Nur...ob man sich dran hielt war eben eine andere Sache.
Da wurde das Kreuzchen bei „nein“ gemacht, ob weiterer Fernseher...Radio...oder der Partner ein Autoradio hatte.
Auch da wurde schon immer drauf „aufmerksam“ gemacht, dass das nicht rechtens ist, wenn man es nicht anmeldet.
Nur, wenn sie es eben nicht weiter nachgeprüft haben...
Heute ist es so, dass die Einwohnermeldeämter jeden Umzug bei der GEZ weitergeben.
Und es ist dann noch ein leichtes auch anhand von „Doppelnamen“ an den Klingeln nachzuprüfen.
Wir haben das Kreuzchen damals auch nicht gemacht, waren uns aber bewußt, wenn sie uns "erwischen" MUSS eben der andere auch zahlen.
...für das eigene Autoradio oder den Zweitferseher ect.
Und in dem Moment, wo man zusammenzieht und unter einer Adresse gemeldet ist, lebt man in einer
"nichtehelichen Partnerschaft".
Geli