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Vorsicht, Facebook: 1800,- EUR Abmahnung wegen Vorschaubild
Compterhilfen » News » Vorsicht, Facebook: 1800,- EUR Abmahnung wegen Vorschaubild
06.01.2013, 10:34 Uhr (8942x gelesen)
Wenn man auf Facebook einen Link teilt, bietet Facebook automatisch ein Vorschaubild an. Dieses „Miniaturbild“ ist dabei eine verkleinerte Abbildung eines Bildes auf der Webseite, deren Link man teilen möchte. Das Miniturbild lässt sich auch mit einem einfachen Klick abschalten, es ist aber oft eine praktische Vorschau-Version, mit der man seinen Lesern und Facebook-Freunden schnell zeigen kann, um was es sich bei der verlinkten Seite handelt.
Allerdings kann man so schnell gegen das Urheberrecht des Autors oder des Fotografen verstoßen – und dass kann teuer werden. In einem aktuellen Fall soll der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite 1800,- EUR für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes einer Fotografin zahlen, das Facebook ihm automatisch als Miniaturbild vorgeschlagen hatte.
„Die Facebook-Chronik eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert.“
Die Gefahr ist aber noch größer und die eigene Facebook-Seite könnte noch teurer werden: Bereits im Mai 2011 warnte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE bereits: „Die Facebook-Chronik eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert.“
Computerhilfen Seite auf Facebook
Er kommentiert die aktuelle Abmahnung so: „Ich vertrete schon lange die Auffassung, dass die Vorschau-Bilder auf Facebook ein großes Abmahnpotenzial beinhalten. Hintergrund ist folgender: Für eine Urheberrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liegt oder wer es hochgeladen hat, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden hat. Und bei Facebook ist es nun einmal so, dass alleine durch das Setzen eines Links Vorschaubilder auf das Facebook-Profil eingebunden werden.“
Aber auch ältere Facebook-Nachrichten, die für andere öffentlich einsehbare Bilder enthalten, könnten noch abgemahnt werden – sogar wenn die Bilder nachträglich entfernt wurden, die älteren Versionen der Seite mit den urheberrechtlich geschützten Bildern aber noch über Webarchive wie http://archive.org eingesehen werden können.
Sicherer sei man laut Solmecke aber, wenn der Seitenbetreiber direkt einen „Teilen“ Knopf auf der Webseite anbietet: „Anders ist der Sachverhalt nur zu beurteilen, wenn die Homepage-Betreiber selbst einen so genannten Teilen-Knopf auf ihren Seiten anbieten. Dann möchten sie in aller Deutlichkeit, dass ihre Web-Seite mit der vollen Funktionalität geteilt wird – dann dürfte es auch rechtmäßig sein, wenn Vorschaubilder passend zum gesetzten Link angezeigt werden.“
Aber auch private Facebook Seiten sind kein rechtsfreier Raum: Wer sicher gehen möchte, keine Urheberrechte zu verletzen, sollte die eigene Chronik zunächst nur seinen Freunden zugänglich machen. Sicher ist man aber vor allem dann, wenn man nur eigene Texte, Bilder und Videos mit anderen teilt und bei Links auf das Miniaturbild verzichtet, wenn man sich nicht wirklich sicher ist, dass man es verwenden darf.
Sicher auf Facebook: Darauf sollte man achten!
- Eigene Beiträge und die eigene Facebook-Chronik nur für Freunde sichtbar machen
- Nicht jeden als Freund hinzufügen
- Beim Teilen von Links keine Miniaturbilder nutzen
- Nur eigene Texte, Bilder, Videos teilen
- Beim Teilen anderer Inhalte immer die (schriftliche) Erlaubnis einholen oder nur Inhalten von Seiten teilen, die dies ausdrücklich erlauben – Zum Beispiel Computerhilfen oder Girls-Time.com
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