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Achtung, Abmahnung: „Die peinlichsten Partyfotos“ auf Facebook
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28.05.2013, 17:32 Uhr (3003x gelesen)
Eine Facebook Fan-Seite hat es sich zur Aufgabe gemacht, „die peinlichsten Partyfotos“ zu sammeln und allen interessierten zu zeigen. Über 653.000 Fans hat die Seite mit den peinlichen Bildern – oft auf Kosten der unwissenden Protagonisten – bereits zusammengesammelt, 635.000 davon allein in den ersten beiden Tagen. Das ganze kann aber schnell teuer werden, wenn man ohne die Einwilligung der gezeigten Personen diese öffentlich blamiert, warnt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Denn: Die Betreiber einer solchen Facebook-Seite müssen zwingend die Erlaubnis vom Fotografen der hochgeladenen Fotos besitzen. Ansonsten können sie leicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und verklagt werden. Außerdem muss die Erlaubnis der fotografierten Personen vorliegen. Ansonsten droht leicht eine Abmahnung und Klage wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass viele der fotografierten Partygänger nicht eben froh darüber sind, dass ihre Bilder im Internet kursieren“, so Solmecke.
Auch haben viele Facebook Fan-Seiten gar kein eigenes Impressum – das ist aber auch auf Facebook Pflicht, da man auch deswegen bereits schnell eine Abmahnung bekommen kann. Solmecke: „Auf diese Weise können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung leicht Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen.“
Aber auch das Teilen der Fotos ist bereits gefährlich: „Zurzeit wird vor den Gerichten heftig darüber gestritten, ob sich ein Facebook-Nutzer ein Foto zueigen macht, wenn er es in der eigenen Chronik teilt. Da es in diesem Bereich bereits die ersten Abmahnungen gegeben hat, raten wir sehr dazu, alle juristischen Unsicherheiten zu meiden und auf das Teilen von Fotos und Videos, an denen man nicht selbst alle Rechte hat, komplett zu verzichten“, warnt Rechtsanwalt Solmecke.
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