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Vorsicht: Bußgeld bei falsch geschickten Massen-Emails!
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12.07.2013, 11:44 Uhr (3779x gelesen)
Eine Einladung zur Hochzeit, Taufe oder zum Geburtstag lässt sich schnell und bequem per Email an alle Freunde senden. Nicht nur privat, auch geschäftlich sind solche Massen-Emails gern genutzt. Wer beim Vorbereiten der Email aber nicht aufpasst, kann sich in Zukunft schnell ein Bußgeld einhandeln: heise.de berichtet von einem Fall, bei dem die Mitarbeiterin eines Unternehmens eine Email an die Kunden geschickt hat. Im Header der Email waren aber knapp 10 Druck-Seiten an Email-Adressen der anderen Empfänger mitgeschickt – für jeden Empfänger sichtbar.
Um diesen Fehler zu umgehen, sollte man die Empfänger von Massen-Emails nie in dem „An“ oder „CC“ Feld angeben, sondern die Adressen alle in das „BCC“ (Blind Carbon Copy) eintragen. Als „An“ Angabe gibt man dann normalerweise noch die eigene Adresse an, die von jedem Empfänger auch gesehen werden kann. Die BCC Angaben sind aber nicht sichtbar, aus Datenschutz-Sicht ist das dann deutlich besser, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) rät: Laut BayLDA dürfen Email-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt, so heise.de.
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