Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat jetzt entschieden, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf - zum Beispiel, wenn man ein Programm oder auch ein Betriebssystem nicht mehr nutzt oder auf andere Software umgestiegen ist. Beim Verkauf muss man das installierte Programm auf dem eigenen Rechner aber löschen oder deinstallieren, außerdem muss die Original-CD oder -DVD mitverkauft werden.
Ist diese beschädigt und k...
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