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Google will gegen „Racheporno“ Bilder vorgehen – so geht’s!
Compterhilfen » News » Google will gegen "Racheporno" Bilder vorgehen - so geht's!
21.06.2015, 10:01 Uhr (6384x gelesen)
Wenn ein Ex-Partner nach dem Ende der Beziehung aus Rache Nacktbilder oder -Videos ins Internet stellt, ist das für die Betroffenen nicht nur äußerst unangenehm, sondern auch sehr demütigend. Google hat jetzt angekündigt, gegen solche „Racheporno“ Links vorzugehen und auf Wunsch der Betroffenen Links zu den entsprechenden Webseiten aus dem Google-Index zu entfernen.
Amit Singhal, Senior Vice President bei Google Search, hat jetzt in einem Blog-Beitrag angekündigt, dass man sich bei Google dieses Problems annehmen will: Eigentlich wolle man zwar das gesamte Web abbilden, andererseits seien „revenge porn“ Inhalte nicht nur sehr persönlich, sondern würden nur veröffentlicht, um die Ex-Partner öffentlich bloßzustellen. Viel hilft Googles Vorstoß allerdings nicht: Die Bilder oder Videos sind immer noch online verfügbar und die Links dahin können weiter per Email, WhatsApp oder Facebook verbreitet werden. Wenn man seinen eigenen Namen über Google sucht, werden diese Inhalte aber zumindest über die Suchmaschine nicht mehr gefunden.
Das hilft gegen unerwünschte (Nackt)-Fotos im Netz
Bereits jetzt kann man unerwünschte Inhalte aus Google oder Microsofts Bing-Suchmaschine entfernen lassen – zumindest als Europäer: Google musste eine europäischen Datenschutzrichtlinie umsetzen und bietet daher bereits jetzt ein Webformular an, über das man das Löschen eines Links zu einer Webseite beantragen kann.
» Links aus Google löschen lassen
» Links aus Bing löschen lassen
Um auch Nicht-Europäer mehr und besser vor Racheporno-Links und heimlich veröffentlichten Nackt-Bildern zu schützen, will Google demnächst ein ähnliches Formular bereitstellen, über das man entsprechende Links zu Webseiten löschen kann, auf denen der Ex-Partner unangenehme Fotos oder Videos veröffentlicht hat.
Gegen die Inhalte selber muss man allerdings weiterhin – am besten mit einem Anwalt – vorgehen: Dazu muss zunächst der Betreiber der Webseite über das Impressum oder bei einer deutschen „.de“ Domain über die Denic herausgefunden werden.
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