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Das Bundesverfassungsgericht gegen Google Street View
23.08.2010, 11:30 Uhr. (4052x gelesen)
Nach den vielen Diskussionen über Google Street View schließen Rechtsexperten ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht aus. Der ehemalige Vizepräsident des Gerichts, Wilfried Hassemer, äußerte sich gegenüber dem Magazin Focus mit der Aussage, dass nicht auszuschließen sei, dass “das Bundesverfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt”.
Damit bezieht er sich auf das Volkszählungsurteil vom Jahre 1983. Hierbei geht es um die Herrschaft der persönlichen Daten, die jeder Bürger selbst haben sollte. Hassemer gibt hier zu erkennen “das ist bei diesen Informationstechnologien nicht zu schaffen” und spricht damit von der schnellen und weiten Verbreitung von persönlichen Daten im Internet etc. an. Auch Wolfgang Löwer, ein Bonner Verfassungsrechtler, sieht einem Stopp entgegen “Der Staat hat die Pflicht, die persönlichen Daten der Menschen zu schützen”.
Im Erfolgsfall könnte Street View, durch eine Verfassungsbeschwerde, solange verboten werden, bis die Angelegenheit durch ein Gesetz geregelt wird. Ob der Bezug zum Persönlichkeitsrecht, durch Fassaden und Fenster, wirklich hergestellt werden kann ist nun eine Angelegenheit der Richter und vor allem noch eine Frage der Zeit. Google wirkt der massiven Kritik bisher mit einer Verlängerung der Vorab-Widerspruchsfrist bis zum 15. Oktober entgegen.
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