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Facebook-Gerücht: „Til Schweiger im Koma“ – stimmt das?
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12.02.2016, 09:40 Uhr (5660x gelesen)
„Horror-Crash“ und „Til Schweizer im Koma“ – auf Facebook verbreitet sich gerade die Nachricht, dass der Hamburger Schauspieler einen schweren Autounfall hatte. Die Meldung soll von der BILD Zeitung kommen: Der Screenshot sieht tatsächlich aus wie von der Zeitung und gaukelt dem Facebook Nutzer vor, ein Video zu enthalten. Ziel ist es aber, an die Daten des Nutzers zu kommen – oder ihn in eine fiese Abo-Falle zu locken: Till Schweiger hatte keinen Autounfall und der Bericht stammt auch nicht von der BILD-Zeitung – auch der Name ist in manchen Versionen falsch geschrieben: Den Vornamen von „Till Schweiger“ schreibt man mit zwei „L“.
Klickt man auf den angeblichen BILD Bericht, wird man zu einer Seite weitergeleitet, die das angebliche Video enthalten soll. Zum Abspielen muss man aber zunächst den Beitrag teilen: So wird er auf der eigenen Facebook-Timeline verbreitet, damit möglichst viele Freunde ihn sehen sollen. Anschließend kommt statt dem Video ein Gewinnspiel, das angeblich eine „Facebook Meinungsumfrage“ sein soll: Hier soll man als Dank für die Teilnahme entweder ein iPhone 6S, ein iPad Pro oder einen Amazon Gutschein erhalten – auch das stimmt aber nicht: Statt einer Facebook Umfrage kommt man am Ende zu einer Gewinnspielseite, die vor allem auf die eigenen Daten wie Adresse oder Email aus ist, um sie für Werbezwecke zu verkaufen.
Besonders schlimm ist laut der Seite Mimikama.at aber das Anklicken des angeblichen Till Schweizer Videos mit dem Handy unterwegs: So werden automatisch die Telefondaten weitergegeben, die ein Schweizer Anbieter über die „WAP Billing“ genannte Technik ausnutzt, um den Nutzer in eine Abo-Falle zu locken: Anschließend erhält man eine SMS über den Abschluss des Abos – bis zur Kündigung werden dann 10 EUR pro Woche in Rechnung gestellt! Gedacht ist das WAP Billing eigentlich aber nicht als Abo-Trick, sondern um das Bezahlen für digitale Inhalte, etwa kostenpflichtige Zeitungsartikel, möglich zu machen.
Verbraucherexpertin Katja Henschler empfiehlt betroffenen Nutzern bei Problemen mit unbemerkt abgeschlossenen Handy-Abos, direkt bei dem Anbieter und auch bei dem Mobilfunk-Provider der Forderung zu widersprechen. Zusätzlich lässt sich (und das am Besten schon im Vorfeld!) per formlosem Antrag eine Sperre für Abbuchungen von Drittanbietern bei der Mobilfunk-Gesellschaft einrichten: Das Einrichten ist kostenlos und muss von den Telefonfirmen gesetzlich durchgeführt werden.
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