Achtung: Blitzer-App auf Handy oder Navi kostet Bußgeld!
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13.11.2015, 15:32 Uhr (2167x gelesen)
Wer sich mit einer Smartphone-App oder einer Radarwarner-Funktion im Navi vor Radarkontrollen warnen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er dabei erwischt wird, entschied das Oberlandesgericht Celle. Schon die bloße Installation verleihe dem Smartphone die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes: Und die Benutzung eines Radarwarners ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, so die Richter in Celle.
Auch ein in das Navi eingebaute Funktion zum Warnern vor festen Blitzern dürfe „nicht betriebsbereit“ sein. Legal bleiben dabei aber die Warnung aus dem Auto-Radio. Laut dem Gericht verstoße auch schon eine Blitzer-App gegen den Paragraf 23b Absatz 1b StVO. Dieser besagt, dass der Fahrzeugführer „ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen“ darf, das dafür bestimmt sei „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Neben den Radarwarngeräten werden dort auch noch Laserstörgeräte genannt. Laut den Richtern zählt auch eine Handy-App zu den Radarwarngeräten, die der Fahrer nicht „betriebsbereit“ mitführen darf – der Paragraph geht aber nicht auf weitere Mitfahrer ein, sondern verbietet die Nutzung nur dem, der das „Fahrzeug führt“.
Schlimm wird es dabei besonders, wenn die Polizei bei einer Kontrolle die App auf dem Smartphone erkennt: In dem vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der bei Nutzung einer Blitzer-App von der Polizei angehalten wurde: Das Handy war allerdings von außen gut sichtbar in einer Halterung am Armaturenbrett angebracht. Die Polizisten machten auch Beweisfotos von dem Handy-Bildschirm und verhängten ein Bußgeld von 75 EUR. Interessant ist dabei, dass der in dem aktuellen Fall als Zeuge aussagende Polizist die Blitzer-App selber kennt und nutzt – allerdings nur als Beifahrer, wie aus dem Text zu dem Gerichtsurteil hervorgeht.
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