Anwalts- und Gerichtswitze
Richter: „Herr Stein, was heißt für Sie Ratenzahlung?” „Das heißt für mich, daß meine Gläubiger raten müssen, wann ich zahle.”
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Richter: "Ich verurteile Sie zu 500 Euro Geldstrafe wegen Beamtenbeleidigung. Möchten Sie noch was sagen Angeklagter?" Angeklagter: "Eigentlich schon, aber bei den Preisen besser nicht."
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Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten:" Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."
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Der Angeklagte zu seinem Rechtsanwalt: "Wenn ich mit einem halben Jahr davonkomme, kriegen sie 10.000 Dollar von mir." Nach dem Prozess meint der Anwalt: "Das war ein hartes Stück Arbeit, die wollten sie doch glatt freisprechen."
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Vor Gericht: "Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil sie eine undefinierbare Flüssigkeit als Lebenselixier verkauft haben. Sind sie eigentlich in dieser Hinsicht schon vorbestraft?" "Ja, einmal 1754 und zum zweiten Mal 1899."
Richter: „Herr Stein, was heißt für Sie Ratenzahlung?” „Das heißt für mich, daß meine Gläubiger raten müssen, wann ich zahle.”
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Richter: "Ich verurteile Sie zu 500 Euro Geldstrafe wegen Beamtenbeleidigung. Möchten Sie noch was sagen Angeklagter?" Angeklagter: "Eigentlich schon, aber bei den Preisen besser nicht."
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Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten:" Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."
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Der Angeklagte zu seinem Rechtsanwalt: "Wenn ich mit einem halben Jahr davonkomme, kriegen sie 10.000 Dollar von mir." Nach dem Prozess meint der Anwalt: "Das war ein hartes Stück Arbeit, die wollten sie doch glatt freisprechen."
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Vor Gericht: "Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil sie eine undefinierbare Flüssigkeit als Lebenselixier verkauft haben. Sind sie eigentlich in dieser Hinsicht schon vorbestraft?" "Ja, einmal 1754 und zum zweiten Mal 1899."