§ 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft....
3. wer eine nukleare Explosion verursacht.
Tja -- da wird die Wahl eng, raubkopiere ich jetzt oder jage ich eine Atombombe in die Luft!!
svenner_hro (578) 10x Beste Antwort 34x "Danke"
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