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§ 328 Stgb

§ 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft....
3. wer eine nukleare Explosion verursacht.




Tja -- da wird die Wahl eng, raubkopiere ich jetzt oder jage ich eine Atombombe in die Luft!!  ;D;D;D;D


Antworten zu § 328 Stgb:

Vorsicht ... pro Opfer kommt 1 x Lebenslänglich dazu !!

Vorsicht ... pro Opfer kommt 1 x Lebenslänglich dazu !!
Das ist nur im Amiland , hier nicht  ;D

OK , 1x mit Sicherungsverwahrung ... reicht ja auch ...


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