EU-Schnullerketten-Verordnung (DIN EN 12586);
die auf 52 Seiten die Konstruktionsmerkmale einer Schnur für Babyschnuller auflistet. Ein kurzer Textauszug als Kostprobe:
"Wenn der Schnuller am Band durch einen dauerhaft angebrachten Schnullerhalter befestigt ist, muss die Messung an dem vom Band am weitesten entfernten äußersten Ende des Schnullerhalters bis zum letzten Stück des Bandes oder der beweglichen Befestigungsvorrichtung an der Befestigung am Kleidungsstück erfolgen; ausgenommen ist die Länge der Befestigung am Kleidungsstück."
Leiterverordnung ...
EU-verträglich wird danach eine Leiter wie folgt aufgestellt:
"Die Leiterfüße von tragbaren Leitern müssen so auf einem stabilen, festen, angemessen dimensionierten und unbeweglichen Untergrund ruhen, dass die Stufen in horizontaler Stellung bleiben. Das Verrutschen der Leiterfüße von tragbaren Leitern muss während der Benutzung dieser Leitern entweder durch Fixierung des oberen oder unteren Teils der Holme, durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch eine gleichwertige Lösung verhindert werden."
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