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wieder mal die deutsche Rechtsprechung...

In der Sache "Hundekot":

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot", heißt es in einem Fallbeispiel der deutschen Justiz.

Hättet Ihr's gewusst?
 ;D
Wäre doch auch eine Angelegenheit für den Europäischen Gerichtshof.


Antworten zu wieder mal die deutsche Rechtsprechung...:

"Fall"beispiel triffts auch.

Ja und das ist ja nur   e i n    Beispiel von Paragraphen der Hirnrissigen!!! :'( :'( :'(

Ja und das ist ja nur   e i n    Beispiel von Paragraphen der Hirnrissigen!!! :'( :'( :'(

Einer von ca 9782323  ;D;D

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