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Nukular! ...das Wort ist: NUKULAR!!!

hab ich grade durch zufall entdeckt und mich erstmal weg geeiert  ;D  (leseanleitung ist eingefettet)

§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1.
wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder

2.
wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,

aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.
Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,

2.
Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,

3.
eine nukleare Explosion verursacht oder

4.
einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten

1.
beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder

2.
gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt

und dadurch die Gesundheit eine anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(
4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(6) Die Absätze 4 und 5 gelten nicht für Taten nach Absatz 2 Nr. 4.




na ob das die Terroristen mit ihren Atombomben wirklich abschrecken kann....ich weiß ja nich.... 8)

liest man dann Absatz (6) ist man sowieso endgültig irritiert...also dann darf ich versuchen eine Nuklearexplosion herbeiführen?  :o ...und keiner kann mir was und wenn´s dann doch klappt isses mir auch schon egal, denn dann hab ich das strahlendste Grinsen von allen...Gundremmingen ich komme  ;D (Leistung: 2x 1344 MW)

« Letzte Änderung: 12.11.08, 00:09:21 von Hunne »

Antworten zu Nukular! ...das Wort ist: NUKULAR!!!:

gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt

Das heisst ja das die Bundesregierung,mit dem
Schippern von Atommüll sich ebenfalls strafbar macht? ;D

Verd... und ich bin gerade dabei den Fatman nachzubauen. Naja, 5 Jahre geht ja noch. Sind da Personen-/Sachschäden schon mit drin oder geht das extra?

Kannst Du ja als Paket verschnürren

und über die Post versichern lassen ;D


Bin für Lebenslänglich für Merkel,
Beweise haben wier genug,sehn wir
immer sogar im Fernsehn,wie der Müll
transportiert wird. 8)

Verd... und ich bin gerade dabei den Fatman nachzubauen. Naja, 5 Jahre geht ja noch. Sind da Personen-/Sachschäden schon mit drin oder geht das extra?

na das geht dann extra ;D

Schade. Also keine Flatrate... kann man die irgendwie dazubuchen? "Für 2 Jahre mehr ist alles mit drin" oder so?


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