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Finanzamt : Die Ehe als Gestaltungsmissbrauch

 

 

Schon von § 42a  Abs. 1 EStG 2008  gehört ??   :-)

 

 

 

Die Ehe als Gestaltungsmissbrauch

 

Der neue Absatz 1 des § 42 a des Einkommensteuergesetzes regelt ab 01.01.2008, dass all das als steuermissbräuchliche Gestaltung gilt, was dazu dienen kann, Steuern zu sparen. Es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass der Grund für die steuersparende Tat oder Gestaltung eben nicht im Steuern sparen lag oder liegt, sondern woanders. Auch wenn der Gesetzgeber die Tat oder das Steuerspar-Modell als solches ausdrücklich erlaubt.

 

 

Eine solche steuer-missbräuchliche Gestaltung kann damit auch dann vorliegen, wenn sich ein gut verdienender Single mit einer weniger gut verdienenden Singelin oder eine gut verdienende Singelin mit einem weniger gut verdienendem Single noch im Dezember verehelicht. Schließlich gilt dann für beide eine neue Steuerklasse, und die/der Besserverdienende kann rückwirkend für das ganze Jahr die günstigere Steuerklasse beanspruchen.

 

Das neue Gesetz ermöglicht es den Finanzbeamten dann, rückwirkend für die Steuererklärung 2007 zu erklären, die Ehe sei keine Liebesheirat, sondern ein Steuer-Spar-Modell. Dann ist es Sache der beiden Steuer-Spar-Liebenden, dem Finanzamt zu erklären, dass es sich bei der Beziehung um keine steuerbare Zusammenveranlagung handelt, sondern um eine liebesbedingte Fügung.

 

 

Beamter, Finanzamt Außenstadt, kurz BFA:

Sie haben geheiratet. Das ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Steuergesetzgebung. Ich erwäge, Ihre Ehe steuerlich zu annullieren.

 

 

Steuerzahler, verheiratet, seit kurzem, kurz SVK:

Ich bin steuerlich annulliert?

 

 

BFA: Sie sind nicht steuerlich annulliert. Das könnte Ihnen so passen. Sie sind ehelich annulliert. Also steuer-ehelich. Ehe-Steuerlich. Steuer-ehrlich eben ... Meine Güte, seien Sie doch nicht so schwer von Begriff.

 

 

SVK: Was bin ich?

 

 

BFA: Nun stellen Sie sich nicht so dumm. Was ich sagen will ist: Ihre Ehe ist ein einziger Steuerbetrug!

 

 

SVK: Hä?

 

 

BFA: Meine Güte. (BFA rollt Augen nach oben:) Sie haben geheiratet, um Steuern zu hinterziehen. Also um Geld zu sparen.

 

 

SVK: Geld zu sparen? Wissen Sie, was die Hochzeit gekostet hat? 100 Gäste. Das Hochzeitsauto. Der Sektempfang vor der Kirche. Die Kapelle. Das kostet. Was soll ich da sparen?

 

 

BFA: Na, Steuern eben!

 

 

SVK: Steuern? Ich kann das von der Steuer absetzen? Das ist mal ein guter Tipp! Danke!

 

 

BFA: Nun werden Sie mal nicht witzig. Sie haben geheiratet, um Steuern zu sparen. Denn jetzt haben Sie eine günstigere Steuerklasse - und wir müssen Ihnen was zurückzahlen. (BFA beugt sich bedrohlich vor:) So was machen wir gar nicht gerne hier. Also los, was haben Sie zu Ihrer Verteidigung vorzutragen?

 

 

SVK: Äh ... ich liebe meine Frau?!

 

 

BFA: Nun machen Sie sich mal nicht lächerlich. Liebe. Da könnte ja jeder kommen. Das müssen Sie erstmals beweisen ....,

 

 

SVK (zögerlich): Wir wollen Kinder ....

 

 

BFA: Das wird ja noch besser. Kinderfreibeträge auch noch. Das ist ja schon bandenmäßige Steuerhinterziehung. Also los Mann, verschwenden Sie nicht meine Zeit. Geben Sie es zu.

 

 

SVK: Was denn?

 

 

BFA: Das Sie Ihre Frau gar nicht lieben, sondern nur wegen der Steuer geheiratet haben. (BFA zwinkert mit den Augen, kumpelhafter Schlag quer über den Schreibtisch auf die Schulter des SVK). Mensch, das kann doch jedem mal passieren!

 

 

SVK: Also eigentlich liebe ich meine Frau schon ...

 

 

BFA: (springt auf) Ha. Da haben wir es. 'Eigentlich'. Eigentlich heißt eben nicht wirklich. Damit liegt der Fall ganz klar. Sie wollen nur Steuern sparen. Aber das haben Sie sich fein ausgedacht. Bisschen heiraten, bisschen Spaß haben ... und den Staat um das ihm zustehende Geld bringen. Das könnte Ihnen so passen man. (BFA setzt sich wieder hin. Atmet schwer:) Mit Ihnen bin ich fertig. Das ist Aus und Vorbei.

 

 

SVK: Was ist aus und Vorbei? Meine Ehe?

 

 

BFA: Dieses Liebesgedöns. Ihr Steuer-Spar-Modell. Glauben Sie mir. Da kenn' ich mich aus.  25 Jahre sitze ich hier in der Außenstelle. Und ich sehe gleich, wenn einer der Staat um sein Anrecht auf Steuergelder betrügen will. Leute wie Sie sehe ich hier jeden Tag!

 

 

SVK: Frisch Verheiratete?

 

 

BFA: Betrüger. Betrüger eben!

 

 

SVK: Ich habe meine Frau doch gar nicht betrogen. Wir sind erst seit kurzem verheiratet. Und dann die lange Hochzeitsreise. Ich hatte ja gar nicht die Zeit dazu!

 

 

BFA: Sehr witzig. Aber wissen Sie was: Die einzigen Witze, die wir im Finanzamt kennen, sind die Steuererklärungen unserer ach so ehrlichen Bürger. Hier ein bisschen was bei den Werbungskosten. Da eine kranke Oma. Ha. Dass ich nicht lache. Ich kenne sie alle, diese Tricks. Und jetzt auch noch die Eheverbrecher wie Sie. Null und nichtig ist Ihre Ehe, wenn Sie mir jetzt nicht sofort gute Argumente liefern.

 

 

SVK: Soll ich mich scheiden lassen und Sie heiraten?

 

 

BFA: Geht nicht. Bestechung.

 

 

SVK: Und wenn ich Ihnen erzähle, dass ich nur geheiratet habe, weil meine Schwiegereltern Steuerschulden haben. Und wenn die mal sterben, erbe ich die ganzen Schulden und muss die an das Finanzamt abstottern?

 

 

BFA (nachdenklich, dann freudestrahlend): Das überzeugt mich. Hier ist Ihre neue Steuerkarte. (Steht auf, kommt um den Schreibtisch und überreicht mit einem zweiten kumpelhaften Schlag auf die Schulter die Karte:) Und sehen Sie. Für eine Ehe gibt es doch immer einen guten Grund!



Antworten zu Finanzamt : Die Ehe als Gestaltungsmissbrauch:

ja, beamte, so sind sie.

Müsste eigentlich §42a der AO (Abgabenordnung) sein, als "Grundgesetz" für alle Steuern, den §42 gibts schon und der handelt vom Gestaltungsmissbrauch, das hier soll wohl ein neuer Unter§ sein.

UND sowas bekomme ich direkt vom Finanzamt ...  Die haben wohl doch Humor  :P;D


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