Mein Sohn (16 Jahre alt) möchte gerne im Internet surfen. Kann man das als löbliche Eltern verantworten?
Gisela W., aus H. (49 Jahre)[/color]
ANTWORT:
Bitte verwenden Sie löbliche Wörter. Internet ist ein unlöbliches Wort. Bitte verwenden Sie Internetz. Ausserdem soll es nicht surfen sondern stehsegeln heissen.
Ihr Sohn ist mit 16 Jahren noch sehr jung. Ich würde ihn nur unter Aufsicht einer erwachsenden löblichen Person stehsegeln lassen. Ausserdem würde ich löbliche Jugendschutz Weichewaren (wie z.B. NetNanny oder Cybercity) installieren.
Sollte Ihr Sohn unlöbliche Seite ansehen, bestrafen Sie ihn mit Hausarrest oder dergleichen.[/color]
Gruss, Feenstaub